- Allgemeine Informationen
Kostenlose digitale Willkommens- und Orientierungskurse für Geflüchtete vom Institut für Interaktive Systeme der TH Lübeck (online)
Informationen des DAAD für Studierende und Forschende aus der Ukraine
Digitaler Campus des DAAD
- Informationen zur Anerkennung deutscher Sprachkenntnisse
Personen, die ihren Schulabschluss nicht im deutschen Sprachraum erworben haben, müssen zusätzlich ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.
Anerkannte Nachweise sind:
- DSH: Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit mindestens Stufe 2 im Gesamtergebnis von einer staatlich anerkannten Schule. Private Sprachschulen sind nicht ausreichend!
- TestDaF: Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit mindestens die Niveaustufe TDN 4 in allen Teilprüfungen
- Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe (DSD II)
- Goethe-Zertifikat C2
- telc Deutsch C1 Hochschule
- Feststellungsprüfung des Studienkollegs: Der Prüfungsteil Deutsch muss mit mindestens der Note "ausreichend" bestanden sein
- Europäisches Abiturzeugnis mit erfolgreich absolvierter Prüfung im Fach Deutsch als erste Sprache (L1) oder zweite Sprache (L2).
Weitere anerkannte Nachweise finden Sie in den Richtlinien der Kultusministerkonferenz.
Sie können zum Bewerbungszeitpunkt nur einen Deutschnachweis Level C1, z.B. TestDaF (3,4,4,3 oder 3,3,4,5), Goethe-Zertifikat C1 oder telc C1 (DSH 1 genügt nicht) nachweisen?
Eine Aufnahme ins Auswahlverfahren ist nur dann möglich, wenn Sie eine Anmeldung zu einer erneuten Deutschprüfung vorlegen. Die Prüfung muss vor Ende der Bewerbungsfrist abgelegt werden! Ihren Bewerbungsunterlagen fügen Sie Ihr Sprachzeugnis und die Anmeldung bei. Spätestens zur Einschreibung (Ende August) muss ein anerkannter Sprachnachweis mit dem erforderlichen Ergebnis vorliegen! - Zulassung
Die Zulassungsvoraussetzungen für geflüchtete Menschen mit ausländischen Hochschulzugangsberechtigungen sind die gleichen wie für alle internationalen Studierenden. Das Bewerbungsverfahren läuft über die Seite "Uni-Assist" >>>zum Uni-Assist Bewerbungsverfahren
Bitte beachten Sie, dass die TH Lübeck direkt keine Prüfung der Hochschulzugangsberechtigung vornimmt. Diese erfolgt nur über Uni-Assist bei einer konkreten Studienplatzbewerbung. Ausnahme: Wenn Sie eine Gleichwertigkeitsbescheinigung des Ministeriums haben, können Sie sich direkt bei uns bewerben und müssen NICHT über Uni-Assist gehen.
Wenn Sie keine direkte Hochschulzugangsberechtigung haben, könnte das Studienkolleg interessant für Sie sein.
Bei Fragen rund um die Bewerbung/Zulassung empfehlen wir einen Blick auf die häufig gestellten Fragen (FAQ). Bitte nehmen Sie sich etwas Zeit und lesen Sie unsere Hinweise sorgfältig durch. Sollten dennoch Fragen offen bleiben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an
- Stipendien-Programm für ukrainische Studierende & Wissenschaftler:innen
Im Rahmen eines Nothilfeprogramms fördert die Technische Hochschule Lübeck ukrainische Studierende und Wissenschaftler*innen. Die genauen Informationen zum Teilstipendium und die Anträge auf Förderung finden Sie in den folgenden Dokumenten.
Informationen