Häufig gestellte Fragen / FAQ
Hier findest du ausführliche Hinweise und Erläuterungen zu Bewerbungsfristen, Zulassungsvoraussetzungen und Nachweisen sowie zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens.
Bitte beachte, dass für Bachelor-Studiengänge andere Zulassungsvoraussetzungen gelten als für Master-Studiengänge. Zulassungsbeschränkte Studiengänge haben andere Fristen als zulassungsfreie Studiengänge und ein spezielles Vergabeverfahren.
- Bewerbungsfristen
für zulassungsbeschränkte Studiengänge:
- für das Wintersemester: 1. Mai - 15. Juli
- für das Sommersemester: 1. November - 15. Januar
Bitte beachte, dass es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt.für zulassungsfreie Studiengänge und höhere Fachsemester:
- für das Wintersemester: 1. Mai - 31. August
- für das Sommersemester: 1. November - 28./29. Februar
Sollten nach diesem Zeitpunkt noch Plätze frei sein, kann Fristverlängerung gewährt werden. Wir informieren dann entsprechend über unseren Webauftritt. - Zulassungsvoraussetzungen und Nachweise
Bachelor-Studiengänge
Für Bachelor-Studiengänge an der Technischen Hochschule Lübeck benötigst du
- das Abitur oder
- die Fachhochschulreife oder
- eine Meisterprüfung bzw. eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung oder
- die Voraussetzungen für ein Probestudium oder
- eine Hochschuleignungsprüfung.
Beachte bitte, dass eine Bewerbung mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife allein nicht möglich ist. In diesem Fall ist zusätzlich ein fachpraktischer Teil erforderlich. Dieser Teil muss von der Schulbehörde (z. B. bei der Schule, dem Schulamt, dem Kultusministerium, der Bezirksregierung etc.) als fachpraktischer Teil der Fachhochschulreife anerkannt worden sein. Eine abgeschlossene Berufsausbildung wird vollständig als fachpraktischer Teil angerechnet, hier bedarf es keiner gesonderten Anerkennung. Als Erwerbszeitpunkt der Hochschulzugangsberechtigung wird der zuletzt erworbene Teil zugrunde gelegt.
Ein Berufsschulabschlusszeugnis gilt nicht als Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung und wird daher nicht berücksichtigt. Bitte reiche zur Anerkennung nur das Prüfungszeugnis der entsprechenden Kammer ein.
Es können ausschließlich Abschlusszeugnisse anerkannt werden. Zwischenzeugnisse, Verträge o. ä. werden nicht berücksichtigt.
Master-Studiengänge
Für Master-Studiengänge an der TH Lübeck benötigst du einen ersten Hochschulabschluss (Bachelor oder Diplom).
Im Detail variieren die Zulassungsvoraussetzungen je nach Master-Studiengang. Bitte beachte daher unbedingt die studiengangsspezifischen Hinweise zur Zulassung.
- hochschulstart.de - Dialogorientiertes Serviceverfahren (DOSV) der Stiftung für Hochschulzulassung
Die Technische Hochschule Lübeck nimmt mit folgenden Bachelor-Studiengängen am
Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) der "Stiftung für Hochschulzulassung - hochschulstart.de" teil:- Bauingenieurwesen
- Stadtplanung (Bewerbung nur zum Wintersemester möglich)
- Betriebswirtschaftslehre (Bewerbung nur zum Wintersemester möglich).
Dabei handelt es sich um ein zentrales Verfahren zur Verteilung von Studienanfängerplätzen. Das DoSV dient dazu, auf Bundesebene die Vergabe von grundständigen, örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen zu koordinieren. Hintergrund ist die derzeit stattfindende "Mehrfachbelegung" von Studienplätzen durch Bewerber_innen, die sich an mehreren Hochschulen beworben haben. Es soll dafür sorgen, dass diese Studienplätze schneller, effektiver und benutzerfreundlicher an die Bewerber_innen verteilt werden. Du als Bewerber_in hast den Vorteil, dass du eine zentrale Anlaufstelle für alle im DoSV abgegebenen Bewerbungen – die Plattform www.hochschulstart.de – hast und dort den Stand aller Bewerbungen zu jeder Zeit einsehen kannst.
Was ist bei der Bewerbung zu beachten:
- Registriere dich bei hochschulstart.de. Nach erfolgreicher Registrierung erhältest du eine Bewerber-ID und eine BAN (Bewerber-Authentifizierungs-Nummer).
- Registriere dich danach mit diesen Zugangsdaten im Bewerbungsportal der Technischen Hochschule Lübeck bzw. mit ausländischen Bildungsnachweisen bei uni-assist.
- Bewerbe dich bis zum 15.07. bzw. 15.01. im Bewerbungsportal der Technischen Hochschule Lübeck bzw. bei uni-assist.
- Einen Überblick über den Stand deiner Bewerbungen innerhalb des Dialogorientierten Serviceverfahrens erhältest du über das Bewerbungsportal auf hochschulstart.de. Dort kannst du deinen Bewerbungsstatus verfolgen und später Zulassungsangebote annehmen, die dir von den Hochschulen unterbreitet werden. Achte dabei unbedingt auf deine Priorisierungen!
Nähere Informationen zum Verfahren gibt es bei www.hochschulstart.de.
Was gibt es sonst noch zu beachten?Kann ich mich zusätzlich noch für einen anderen Studiengang der TH Lübeck bewerben?
Im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahren akzeptiert die TH Lübeck zwei Bewerbungen pro Bewerber_in. Solltest du im Auswahlverfahren über hochschulstart.de kein Zulassungsangebot erhalten, kannst du dich nachträglich für ein offenes Studienangebot (in der Regel nur für zulassungsfreie Studiengänge) bewerben.
Muss ich mich auch für ein höheres Fachsemester in den o. g. Studiengängen über hochschulstart.de registrieren?Eine Registrierung ist nicht notwendig. Die Bewerbung für ein höheres Fachsemester erfolgt nur über das Bewerbungsportal der TH Lübeck.
- Bewerbungsablauf
Als Erstes registriere dich im Bewerbungsportal der TH Lübeck. Du erhältst danach eine Willkommens-E-Mail mit deinen Zugangsdaten. Falls du diese E-Mail nicht in deinem Posteingang findest, überprüfe deinen Spam-Ordner. Anschließend kannst du deine Bewerbung vornehmen.
Beachte bitte: Im Bachelor-Studiengang Architektur musst du zuerst die Eignungsprüfung ablegen. Erst wenn du diese bestanden hast, kannst du dich online bewerben.
Bei Bewerbung für einen Bachelor-Studiengang, der am Dialogorientierten Serviceverfahren über Hochschulstart teilnimmt, registriere dich bitte vorher bei hochschulstart.de. Nach erfolgreicher Registrierung erhältst du eine Bewerber-ID und eine BAN (Bewerber-Authentifizierungs-Nummer), die du bei der Online-Bewerbung im Bewerbungsportal der TH Lübeck benötigst.
Weiterer Ablauf:
zulassungsbeschränkte Bachelor- und Master-Studiengänge:
Sind für einen zulassungsbeschränkten Studiengang mehr Bewerbungen eingegangen als Studienplätze zur Verfügung stehen, erfolgt ein Auswahlverfahren. Nach Prüfung deiner Bewerbungsunterlagen erfolgt die Freischaltung für die Teilnahme am Auswahlverfahren (der Antragsstatus ändert sich in "gültig").zulassungsfreie Bachelor-Studiengänge:
Nach Abgabe der Online-Bewerbung ist die sofortige Online-Immatrikulation möglich. Nach Prüfung deiner Einschreibunterlagen erhältst du die Unterlagen zum Studium per Postzulassungsfreie Master-Studiengänge:
Nach Prüfung deiner Bewerbungsunterlagen erhältst du über das Bewerbungsportal die Informationen über die Zulassung.
Den aktuellen Stand Deiner Bewerbung kannst du jederzeit im Bewerbungsportal abrufen!
Grundsätzlich soll nur ein Zulassungsantrag gestellt werden. Hast du dich auch für einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben, warte erst die Entscheidung ab. Für den zulassungsfreien Studiengang gilt eine längere Bewerbungs-/ Einschreibfrist.
Ausnahme DoSV: im Rahmen des DoSV dürfen zwei Studiengänge ausgewählt werden.
Tipp: Sollten nach Abschluss des Vergabeverfahrens bzw. nach Ende der Einschreibfristen in manchen Studiengängen noch Plätze frei sein, informieren wir auf unserem Web-Auftritt über die Möglichkeit einer weiteren Bewerbung.
Bitte habe Verständnis, dass wir zum Stand deiner Bewerbung kurz vor bzw. nach Ablauf der Bewerbungsfrist aufgrund der Vielzahl von Anträgen keine telefonischen oder persönlichen Auskünfte geben können. Informiere dich ausschließlich über das Bewerbungsportal der TH Lübeck bzw. Hochschulstart. Dort findest du den aktuellen Stand deiner Bewerbung und auch Infos, falls Unterlagen fehlen sollten. - Vergabeverfahren bei zulassungsbeschränkten Studiengängen
Du kannst dich pro Vergabesemester nur einmal bewerben. In der Bewerbung kann nur ein Studiengang benannt werden. Ausnahme DoSV: hier dürfen zwei Studiengänge ausgewählt werden.
Eine unvollständige Bewerbung kann leider nicht berücksichtigt werden. Sollte deine Bewerbung unvollständig sein, wirst du entsprechend über das Bewerbungsportal informiert. Schaue daher regelmäßig im Bewerbungsportal nach.
Bei Bewerbung für einen Bachelor-Studiengang: Bei einer fehlenden Durchschnittsnote in der Hochschulzugangsberechtigung nimmt dein Antrag im Rangplatz hinter der schlechtesten feststellbaren Note am Vergabeverfahren teil. Ebenso nimmt eine Bewerbung mit nicht feststellbarer Wartezeit hinter der schlechtesten feststellbaren Wartezeit am Vergabeverfahren teil.
Das Vergabeverfahren beginnt ungefähr zwei Wochen nach Bewerbungsschluss. Die Bereitsstellung der Zulassungsbescheide erfolgt über das Bewerbungsportal (elektronischer Verwaltungsakt). Bei Statusänderung oder Bereitstellung des Bescheides wirst du per E-Mail informiert, sofern du dies erlaubt hast. Wir empfehlen, die E-Mail-Benachrichtigung im Bewerbungsportal zu aktivieren!
Welche Unterlagen für die Immatrikulation von dir benötigt werden, erfährst du hier.
Das gesamte Vergabeverfahren (Haupt- und Nachrückverfahren) dauert erfahrungsgemäß bis zum Beginn der Vorlesungszeit.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass in der Bewerbungsfrist aufgrund des erhöhten Bewerbungsaufkommens eine telefonische Erreichbarkeit der Zulassungsstelle nicht immer möglich ist. Bitte informiere dich daher rechtzeitig. - Weitere häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen zur Bewerbung (FAQ)
Wer hilft mir bei Fragen weiter, die auf dieser Seite nicht beantwortet werden?
Sind Fragen offen geblieben, wende dich bitte an die Zulassungsstelle.
Was ist DoSV (Dialogorientiertes Serviceverfahren)?
DoSV ist ein zentrales Verfahren zur Verteilung von Studienanfängerplätzen über die Plattform hochschulstart.de. Es dient dazu, auf Bundesebene die Vergabe von grundständigen Studiengängen zu koordinieren. Die TH Lübeck nimmt mit einigen Bachelor-Studiengängen am DoSV teil.
Was ist der Unterschied zwischen zulassungsfreien und zulassungsbeschränkten Studiengängen?
In zulassungsfreien Bachelor-Studiengängen erhalten alle Bewerbenden, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nachweisen und sich fristgerecht bewerben, einen Studienplatz. Nach der Online-Bewerbung kannst du direkt die Online-Immatrikulation vornehmen.
(Hast du dich auch für einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben, warte erst die Entscheidung ab. Für den zulassungsfreien Studiengang gilt eine längere Bewerbungs-/ Einschreibfrist.)
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen nimmst du an einem Vergabeverfahren teil. Näheres dazu ist oben unter "Bewerbungsablauf" erklärt.
Müssen die Bewerbungsunterlagen beglaubigt sein?
Nein, wir benötigen grundsätzlich keine Beglaubigungen. Du kannst alle Unterlagen im digital einreichen.
Kann ich mich auch nur mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife bewerben?
Nein, je nach Schulart ist zur Aufnahme eines Studiums ein halbjähriges bzw. einjähriges Praktikum erforderlich. Für die Bewerbung ist die Anerkennung des fachpraktischen Teils durch die Schule bzw. zuständige Schulbehörde erforderlich. Ist zum Bewerbungszeitpunkt der fachpraktische Teil noch nicht abgeschlossen aber zum Studienbeginn vollendet, akzeptieren wir für die Bewerbung eine vorläufige Bescheinigung der Schule bzw. Schulbehörde. Die Vorlage der Praktikumsbescheinigung allein wäre nicht ausreichend.
Kannst du eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen, ist die Vorlage des Prüfungszeugnisses der zuständigen Kammer zusammen mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife ausreichend.
Ich möchte meinen Studienplatz nicht antreten. Muss ich mich abmelden?
- Du bist noch nicht eingeschrieben, dann ziehe den Bewerbungsantrag im Portal zurück.
- Du bist bereits eingeschrieben und das Studium hat noch nicht begonnen, dann beantrage bitte schriftlich die Stornierung.
- Nach Vorlesungbeginn reiche den Antrag auf Exmatrikulation aus dem Lernraum ein.
Muss ich mich bei einer Absage oder Nichtannahme eines Studienplatzes für das nächste Semester neu bewerben?
Es ist in jedem Fall eine erneute vollständige Bewerbung erforderlich. Ein Rückgriff auf frühere Bewerbungen ist nicht möglich, es gibt keine Wartelisten. Die Bewerbungsdatensätze werden gelöscht.
Was ist eine bevorzugte Zulassung?
Sofern ein Dienst (z. B. Wehrdienst, Zivildienst, FSJ) die Aufnahme des Studiums verhindert hat, ist nach Beendigung des Dienstes zusätzlich zur erneuten Bewerbung die bereits erteilte Studienplatzzusage (Zulassungs- oder Rückstellungsbescheid) der Technischen Hochschule Lübeck sowie eine Dienstzeitbescheinigung nachzuweisen. Du wirst aufgrund früheren Zulassungsanspruchs dann bevorzugt zugelassen.
Ich habe schon einmal studiert, muss ich mich dann für ein Zweitstudium bewerben?
Ein Zweitstudium setzt ein bereits abgeschlossenes Studium voraus (gleicher Hochschulgrad). Wenn du zuvor an anderen Hochschulen studiert hast, das Studium aber ohne Abschluss beendet hast, dann befindest du dich immer noch im Erststudium.
Ich habe bereits einen Bachelor-Abschluss und möchte jetzt den Master-Abschluss erwerben. Handelt es sich hierbei um ein Zweitstudium?
Nein. Ein Master-Abschluss setzt in der Regel immer einen Bachelor-Abschluss voraus.
Muss ich eine Exmatrikulationsbescheinigung bei der Bewerbung nachweisen?
Bei einer Bewerbung für das erste Fachsemester in einem zulassungsbeschränkten, gleichen Studiengang musst du zur Antragstellung bei der anderen Hochschule exmatrikuliert sein und das im Bewerbungsportal nachweisen. Handelt es sich um einen anderen Studiengang musst du erst bei der Online-Immatrikulation die Exmatrikulationbescheinigung hochladen.
Welche Gebühren muss ich bezahlen?
Studiengebühren werden in Schleswig-Holstein nicht erhoben. Von jedem Studierenden ist aber ein Semesterbeitrag (zurzeit ca. 274 Euro) zu entrichten. In diesem Beitrag ist unter anderem das Deutschland-Semesterticket enthalten.
Für die Einschreibung ist eine Bearbeitungsgebühr von einmalig 50 Euro zu entrichten.
Online-Studierende müssen zusätzlich eine Medienbezugsgebühr für die belegten Online-Module zahlen. Der Semesterticketpreis kann auf Antrag vom AStA erstattet werden.
Zulassungsverfahren - NC-Werte der letzten Jahre
Sind für einen zulassungsbeschränkten Studiengang mehr Bewerbungen eingegangen als Studienplätze zur Verfügung stehen, erfolgt ein Auswahlverfahren. Bei zulassungsfreien Studiengängen wird kein Auswahlverfahren durchgeführt.
Neben allgemeinen Erläuterungen zum Auswahlverfahren findest du auf dieser Seite beispielhaft die Noten und Wartezeiten der einzelnen zulassungsbeschränkten Studiengänge aus den zuletzt durchgeführten Auswahlverfahren. Diese mögen dir zur Orientierung bei der Entscheidung dienen, sich für einen der Studiengänge zu bewerben.
- Übersicht
Sofern ein Studiengang mit einer Zulassungsbeschränkung versehen wird, wird nicht, wie man denken könnte, ein Numerus Clausus (NC, Mindestdurchschnittsnote) festgelegt, sondern die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze.
Diese Studienplätze werden, nach Abzug der Quote für Nicht-EU-Ausländer_innen sowie der Quote für Zweitstudierende, wie folgt vergeben:
- ca. 80% nach Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und
- ca. 20% nach Wartezeit.
Die Wartezeit errechnet sich aus den Semestern seit Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und beträgt maximal 7 Semester. Eine wie auch immer geartete Verrechnung von Wartezeit mit der Durchschnittsnote erfolgt nicht! Studienbewerbende mit guter Durchschnittsnote und langer Wartezeit erhalten natürlich nur einen Platz, auch wenn sie auf Grund ihrer Merkmale auf beiden Listen Plätze erhalten würden.
Berufsausbildungen und Dienstzeiten werden bereits bei der Wartezeitberechnung bzw. Rangfolge berücksichtigt. Sie sind keine Begründung für Anträge auf Härtefall oder Nachteilsausgleich. Welche Voraussetzungen für solche Anträge gelten müssen, ist unter dem vorgenannten Link ausführlich erläutert.
Für eine Reihe von Master-Studiengängen ist eine Mindestnote als Zugangsvoraussetzung vorgesehen, z. B. das Bestehen der Diplom- oder Bachelorprüfung mit mindestens 2,5. Diese Voraussetzung steht in keinem Zusammenhang mit der Zulassungsbeschränkung - sie hat auch Bestand, wenn der Studiengang zulassungsfrei ist.
Zurzeit gibt es für keinen Bachelor-Studiengang der TH Lübeck eine Mindestnote als Zugangsvoraussetzung.
- WiSe 23/24
Untenstehend finden Sie eine Übersicht über die Vergabe der Studienplätze zum Wintersemester 2023/24 einschließlich eventuell durchgeführter Nachrückverfahren. Bitte beachten Sie, dass lediglich die Anzahl der Plätze vorgeschrieben ist und diese zu ca. 80% nach Notendurchschnitt und zu ca. 20% nach Wartezeit vergeben wurden, so dass diese Auflistung lediglich einen Richtwert darstellt.
Studiengang Anzahl Studienplätze Zulassung nach Note1 Zulassung nach Wartezeit2 Bauingenieurwesen, Bachelor (über Hochschulstart)* 45 2,9 5 WS Stadtplanung, Bachelor (über Hochschulstart)* 23 2,1 + 2 WS 7 WS + 2,5 Informationstechnologie und Design, Bachelor 70 alle Betriebswirtschaftslehre, Bachelor (über Hochschulstart) 80 3,2 6 WS + 3,4 Wirtschaftsingenieurwesen online, Bachelor 50 alle Architektur, Master 30 1,9 6 WS Bauingenieurwesen, Master 25 alle Stadtplanung, Master 25 alle Betriebswirtschaftslehre, Master 25 alle Mechanical Engineering, Master 15 alle Wirtschaftsingenieurwesen, Master 15 alle 1 = Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
2 = i. d. R. Anzahl der Halbjahre nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung abzüglich der Studiensemester an deutschen Hochschulen/ bei Master Anzahl der Halbjahre nach Erwerb des Bachelors
* = koordiniertes Nachrückverfahren fand anschließend statt
WS = Wartesemester
RV = Rangverbesserung
- SoSe23
Untenstehend finden Sie eine Übersicht über die Vergabe der Studienplätze zum Sommersemester 2023 einschließlich eventuell durchgeführter Nachrückverfahren. Bitte beachten Sie, dass lediglich die Anzahl der Plätze vorgeschrieben ist und diese zu ca. 80% nach Notendurchschnitt und zu ca. 20% nach Wartezeit vergeben wurden, so dass diese Auflistung lediglich einen Richtwert darstellt.
Studiengang Anzahl Studienplätze Zulassung nach Note1 Zulassung nach Wartezeit2 Bauingenieurwesen, Bachelor (über Hochschulstart) 45 alle Bauingenieurwesen, Master 25 alle Mechanical Engineering, Master 15 alle Wirtschaftsingenieurwesen, Master 15 alle 1 = Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
2 = i. d. R. Anzahl der Halbjahre nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung abzüglich der Studiensemester an deutschen Hochschulen/ bei Master Anzahl der Halbjahre nach Erwerb des Bachelors
* = koordiniertes Nachrückverfahren fand anschließend statt
WS = Wartesemester
RV = Rangverbesserung
- WiSe 22/23
Untenstehend finden Sie eine Übersicht über die Vergabe der Studienplätze zum Wintersemester 2022/23 einschließlich eventuell durchgeführter Nachrückverfahren. Bitte beachten Sie, dass lediglich die Anzahl der Plätze vorgeschrieben ist und diese zu ca. 80% nach Notendurchschnitt und zu ca. 20% nach Wartezeit vergeben wurden, so dass diese Auflistung lediglich einen Richtwert darstellt.
Studiengang Anzahl Studienplätze Zulassung nach Note1 Zulassung nach Wartezeit2 Biomedizintechnik 64 alle Architektur, Bachelor (über Hochschulstart)* 34 2,1 + 4 WS 6 WS + 2,3 Bauingenieurwesen, Bachelor (über Hochschulstart)* 45 2,5 6 WS + 3,0 Stadtplanung, Bachelor (über Hochschulstart)* 23 2,2 4 WS + 2,7 Informationstechnologie und Design, Bachelor 60 alle Betriebswirtschaftslehre, Bachelor (über Hochschulstart) 75 alle Wirtschaftsingenieurwesen, Bachelor (über Hochschulstart)* 80 alle Wirtschaftsingenieurwesen Lebensmittelindustrie, Bachelor 29 alle Wirtschaftsingenieurwesen online, Bachelor 49 alle Architektur, Master 27 1,9 7 WS + 2,3 Bauingenieurwesen, Master 25 alle Stadtplanung, Master 25 alle Betriebswirtschaftslehre, Master 25 alle Mechanical Engineering, Master 15 alle Wirtschaftsingenieurwesen, Master 15 alle 1 = Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
2 = i. d. R. Anzahl der Halbjahre nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung abzüglich der Studiensemester an deutschen Hochschulen/ bei Master Anzahl der Halbjahre nach Erwerb des Bachelors
* = koordiniertes Nachrückverfahren fand anschließend statt
WS = Wartesemester
RV = Rangverbesserung
- SoSe 22
Untenstehend finden Sie eine Übersicht über die Vergabe der Studienplätze zum Sommersemester 2022 einschließlich eventuell durchgeführter Nachrückverfahren. Bitte beachten Sie, dass lediglich die Anzahl der Plätze vorgeschrieben ist und diese zu ca. 80% nach Notendurchschnitt und zu ca. 20% nach Wartezeit vergeben wurden, so dass diese Auflistung lediglich einen Richtwert darstellt.
Studiengang Anzahl Studienplätze Zulassung nach Note1 Zulassung nach Wartezeit2 Architektur, Bachelor (über Hochschulstart) 34 2,5 + 1 WS + RV 5 WS + 2,7 Bauingenieurwesen, Bachelor (über Hochschulstart) 45 alle Mechanical Engineering, Master 15 alle Wirtschaftsingenieurwesen, Master 15 alle 1 = Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
2 = i. d. R. Anzahl der Halbjahre nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung abzüglich der Studiensemester an deutschen Hochschulen/ bei Master Anzahl der Halbjahre nach Erwerb des Bachelors
* = koordiniertes Nachrückverfahren fand anschließend statt
WS = Wartesemester
RV = Rangverbesserung
- WiSe 21/22
Untenstehend finden Sie eine Übersicht über die Vergabe der Studienplätze zum Wintersemester 2021/22 einschließlich eventuell durchgeführter Nachrückverfahren. Bitte beachten Sie, dass lediglich die Anzahl der Plätze vorgeschrieben ist und diese zu ca. 80% nach Notendurchschnitt und zu ca. 20% nach Wartezeit vergeben wurden, so dass diese Auflistung lediglich einen Richtwert darstellt.
Studiengang Anzahl Studienplätze Zulassung nach Note1 Zulassung nach Wartezeit2 Architektur, Bachelor* 34 2,1 6 WS + 2,8 Architektur, Master 30 2,1 + 2 WS 7 WS + 2,2 Bauingenieurwesen, Bachelor* 45 2,4 5 WS Bauingenieurwesen, Master 25 alle Betriebswirtschaftslehre, Bachelor* 67 2,9 + 2 WS 6 WS Betriebswirtschaftslehre, Master 25 alle Biomedizintechnik 72 alle Informationstechnologie und Design 71 alle Maschinenbau 72 alle Mechanical Engineering, Master 15 alle Stadtplanung, Bachelor* 23 2,2 6 WS Stadtplanung, Master 25 2,1 6 WS Wirtschaftsingenieurwesen, Bachelor* 80 alle Wirtschaftsingenieurwesen Lebensmittelindustrie 30 alle Wirtschaftsingenieurwesen online 44 alle Wirtschaftsingenieurwesen, Master 15 2,2 7 WS 1 = Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
2 = i. d. R. Anzahl der Halbjahre nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung abzüglich der Studiensemester an deutschen Hochschulen/ bei Master Anzahl der Halbjahre nach Erwerb des Bachelors
* = koordiniertes Nachrückverfahren fand anschließend statt
WS = Wartesemester
- SoSe 2021
Untenstehend finden Sie eine Übersicht über die Vergabe der Studienplätze zum Sommersemester 2021 einschließlich eventuell durchgeführter Nachrückverfahren. Bitte beachten Sie, dass lediglich die Anzahl der Plätze vorgeschrieben ist und diese zu ca. 80% nach Notendurchschnitt und zu ca. 20% nach Wartezeit vergeben wurden, so dass diese Auflistung lediglich einen Richtwert darstellt.
Studiengang Anzahl Studienplätze Zulassung nach Note1 Zulassung nach Wartezeit2 Architektur, Bachelor 45 2,4 4 WS Bauingenieurwesen, Bachelor 45 alle Bauingenieurwesen, Master 25 alle Mechanical Engineering, Master 15 alle Wirtschaftsingenieurwesen, Master 15 2,2 2 WS und 2,2 1 = Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
2 = i. d. R. Anzahl der Halbjahre nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung abzüglich der Studiensemester an deutschen Hochschulen/ bei Master Anzahl der Halbjahre nach Erwerb des Bachelors
* = Nachrückverfahren wurden durchgeführt
WS = Wartesemester
- WiSe 20/21
Untenstehend finden Sie eine Übersicht über die Vergabe der Studienplätze zum Wintersemester 2020/21 einschließlich eventuell durchgeführter Nachrückverfahren. Bitte beachten Sie, dass lediglich die Anzahl der Plätze vorgeschrieben ist und diese zu ca. 80% nach Notendurchschnitt und zu ca. 20% nach Wartezeit vergeben wurden, so dass diese Auflistung lediglich einen Richtwert darstellt.
Studiengang Anzahl Studienplätze Zulassung nach Note1 Zulassung nach Wartezeit2 Architektur, Bachelor 45 2,0 6 WS + 1,4 Architektur, Master 30 2,1 + 1 WS 7 WS + 2,1 Bauingenieurwesen, Bachelor* 45 2,4 6 WS + 3,5 Bauingenieurwesen, Master 25 2,4 5 WS Betriebswirtschaftslehre, Bachelor* 64 2,5 6 WS + 3,7 Betriebswirtschaftslehre, Master 25 2,1 + 3 WS 8 WS + 2,0 Biomedizintechnik 73 alle Informationstechnologie und Design 72 3,2 6 WS Maschinenbau 80 alle Mechanical Engineering, Master 15 alle Städtebau/Ortplanung 25 2,3 6 WS Wirtschaftsingenieurwesen, Bachelor 84 3,3 2 WS + 2,8 Wirtschaftsingenieurwesen Lebensmittelindustrie 30 alle Wirtschaftsingenieurwesen online 49 alle Wirtschaftsingenieurwesen, Master 15 2,3 7 WS 1 = Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
2 = i. d. R. Anzahl der Halbjahre nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung abzüglich der Studiensemester an deutschen Hochschulen/ bei Master Anzahl der Halbjahre nach Erwerb des Bachelors
* = koordiniertes Nachrückverfahren fand anschließend statt
WS = Wartesemester