Informationen zum Coronavirus SARS-CoV-2 an der TH Lübeck
Ihre Gesundheit ist uns wichtig! Als öffentliche Einrichtung fühlen wir uns einem umsichtigen und verantwortungsvollen Umgang mit der Corona-Krise verpflichtet. Gleichzeitig möchten wir für Sie da sein - und zwar persönlich vor Ort und persönlich digital. Wie wir das genau regeln, ist auf dieser Seite aufgeführt. Sie wird regelmäßig aktualisiert, wenn es etwas Neues gibt, das die TH Lübeck direkt betrifft. Bei weiterführenden Fragen wenden Sie sich gerne direkt an den Corona-Koordinierungsstab unter gesundheit(at)th-luebeck.de. Bleiben Sie gesund!
UPDATE vom 09.03.2021: Der Hygiene- und Schutzmaßnahmenplan wurde aktualisiert.
Im Folgenden finden Sie Corona-spezifische Informationen zu
- 1. Lehre und Lernen
- 2. Infos für Beschäftigte
- 3. Vor Ort zu beachten
- 4. Studentisches Leben & Studienfinanzierung
- 5. Ansprechpersonen
- 6. Nützliche Links
Quicklinks
1. Lehre und Lernen
- Bibliothek (Stand 08.01.2021)
Das Kabinett hat Einschränkungen für den Bibliotheksbetrieb beschlossen.
Bitte informieren Sie sich auch über die Seite der Hochschulbibliothek über aktuelle Regelungen.
- Digitale Lehre & Digitale Prüfungen (Stand 08.01.2021)
Im Wintersemester 2020/2021 haben digitale Veranstaltungen Vorrang. Mit wenigen Ausnahmen müssen auch die Prüfungen digital abgehalten werden. Prüfende können sich beim Zentrum für digitale Lehre über niedrigschwellige Optionen informieren.Bitte informieren Sie sich im Lernraumkurs "Zentrum Digitale Lehre" und in offenen, digitalen Sprechstunden immer montags um 9 Uhr und mittwochs um 13 Uhr. Weitere Informationen zu den Prüfungen finden Sie unter dem Reiter "Prüfungen" auf dieser Seite.
Grundsätzlich gelten für die digitale Lehre folgende Rahmenbedingungen:
Wenn Lehrveranstaltungen online durchgeführt werden, sind „live“-Elemente nur dann aufzuzeichnen, wenn alle daran Beteiligten zustimmen. Das sollte zu Beginn etwa einer Vorlesung mit Diskussion abgefragt werden. Es besteht kein „Recht“ auf Aufzeichnung. Allerdings wird empfohlen, dies zu tun. Die Lehrenden können entscheiden, ob sie solche Aufzeichnungen generell im Lernraum (nicht außerhalb) zur Verfügung stellen oder dies nur im Ausnahmefall etwa bei Krankheit von Studierenden tun.
Im Allgemeinen können Studierende nicht zur Teilnahme an einem Online-Kurs verpflichtet werden. Anders sieht es bei Praktika und Seminaren aus. Wenn das Praktikum oder Seminar digital, aber „live“ zur im Stundenplan vorgesehenen Zeit stattfindet, können die Teilnehmer*innen zur (digitalen) Anwesenheit verpflichtet werden. Auf technische (Verbindungs-)Probleme und Corona-bedingte Hinderungen ist angemessen Rücksicht zu nehmen.
Wenn z.B. ein Laborpraktikum in diesem Semester nur teilweise digital angeboten werden kann, mag der Fachbereich bzw. Studiengang eine Möglichkeit finden, bei späterer Nachholung der praktischen Anteile die schon absolvierten digitalen Elemente anzuerkennen und damit die Gesamtleistung als einzelne Prüfungsleistung anzuerkennen. Das sollte mit den Lehrenden abgesprochen werden.
Abschlussarbeiten können zunächst in digitaler Form abgegeben werden. Die ausgedruckte Form muss nachgereicht werden, wenn zunächst nur eine digitale Abgabe erfolgt. Das Kolloquium kann nur nach Abgabe der schriftlichen Fassung stattfinden.
Die "Corona-Satzung" gestaltet die Rahmenbedingungen für Lehre und Prüfungen. Allgemeine Fragen dazu beantwortet der Vizepräsident für Studium und Lehre, spezifische Fragen richten Sie bitte an den jeweiligen Prüfungsausschussvorsitzenden Ihres Fachbereichs.
Informationen zum Thema Prüfungen finden Sie unter einem gesonderten Punkt auf dieser Seite.
Hilfe für Lehrende
Das Zentrum Digitale Lehre (ZDL) berät und unterstützt Lehrende und Angehörige aller Fachbereiche bei der Umsetzung digital gestützter Lehr-/Lernformen in technischer und didaktischer Hinsicht im Rahmen des Präsenz- und des Onlinestudiums (VFH). Die Angebote umfassen u. a. Lehrimpulse, Schulungen und Workshops ebenso wie individuelle (medien-) didaktische Beratungsangebote und Coaching für Lehrende und Unterstützung bei der Medien- und Videoproduktion.
Bitte informieren Sie sich im Lernraumkurs "Zentrum Digitale Lehre" und in offenen, digitalen Sprechstunden immer montags um 9 Uhr und mittwochs um 13 Uhr.
- Freiversuche (Stand 25.01.2021)
- Nullsemester (Stand 25.01.2021)
Das Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2020/21 wird als sogenanntes "Nullsemester" gewertet. Dies hat einen Einfluss auf alle Regelungen, die die Regelstudienzeit betreffen (z. B. BAföG). Prüfungsleistungen, die in den Semestern erbracht wurden, sind davon nicht betroffen. Weitere Informationen finden Sie in der Meldung des Bildungsministeriums des Landes Schleswig-Holstein.
- Meldung einer Coronainfektion (Stand 22.10.2020)
Wenn Sie nachweislich an Covid-19 erkrankt sind, dann melden Sie dies bitte der Hochschule.
Beschäftigte wenden sich bitte an die Personalabteilung (personal@th-luebeck.de). Studierenden nutzen bitte die E-Mail-Adresse corona-meldung@th-luebeck.de. Bitte kommunizieren Sie auch alle Lehrveranstaltungen, die sie in Präsenz besucht haben. Vor der Hochschule muss das Gesundheitsamt informiert werden.
- Prüfungen an der TH Lübeck (Stand 29.01.2021)
Nach den aktuellen Landesverordnungen müssen Präsenzprüfungen in diesem Semester leider grundsätzlich ausfallen.
Rund 90% der Prüfungen wurden auf digitale Formate umgestellt, nur etwa 8% müssen verschoben werden. Die Informationen zu den Prüfungen finden Studierende der Fachbereiche AN, Bau und EI im Lernraum. Der Fachbereich MW hat per E-Mail informiert. Sollten Sie im Fachbereich MW studieren und keine Mail erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt. Dem Wunsch der Studierenden entsprechend konnte zumindest in einigen Fachbereichen die Abmeldefrist zu Prüfungen verlängert werden. Parallel dazu wurden weitere Erleichterungen für Studierende durch das Land beschlossen: Am Samstag (23.01.) tratt die neue „Corona-Hochschulrechtsergänzungsverordnung" in Kraft, in der beispielsweise Regelungen zur Regelstudienzeit oder zum Freiversuch getroffen werden.
Prüfende finden detaillierte Informationen der Koodinierungsgruppe der Prüfungsausschüsse im Intranet.
Für Studierende, die aufgrund der unten aufgeführten Ausnahmeregelungen in Präsenz geprüft werden, haben wir eine Handreichung vorbereitet.
Grobe Übersicht über die derzeitigen Ausnahmeregelungen
- Präsenzprüfungen im jeweils letzten Semester vor der Abschlussarbeit (nach Curriculum) können ausnahmsweise stattfinden, wenn andernfalls die Studierenden ein Semester bis zum Abschluss verlieren würden.
- Abschlusskolloquien können bei Erfülltsein der gleichen Bedingung stattfinden.
- Andere Prüfungen sind nur möglich, wenn aus curricularen Gründen eine zwingend unzumutbare Verzögerung des Studienabschlusses droht. Wir können also leider keine individuellen Härtefälle in Klausuren berücksichtigen.
Wir sind uns alle bewusst, dass dies für viele von Ihnen zu schwierigen Problemen und Sorgen führen wird. Wir wollen gemeinsam versuchen, aus all dem das Beste zu machen.
- Semesterzeiten (Stand 17.11.2020)
19.10.2020- 12.2.2021: Unterrichtszeit Wintersemester 2020/21 ab 2. Fachsemester,
(erste Woche u.U. Prüfungen)2.11.2020 - 12.2.2021: Unterrichtszeit Wintersemester 2020/21 für 1. Fachsemester
21.12.2020 - 1.1.2021: unterrichtsfreie Zeit (Weihnachtspause)
6.2.2021 - 16.2.2021: Prüfungszeitraum zum Ende des Wintersemesters
Am Beginn des kommenden Sommersemester werden wir den Prüfungszeitraum nach hinten auf die Woche nach Ostern verlegen. Der Grund dafür ist, dass andernfalls die kurze Zeit zwischen den Prüfungen am Ende des Wintersemesters und dem Beginn des Sommersemesters ein Lernen und Wiederanmelden nach Nichtbestehen im Februar unter Umständen unmöglich machen würde.
In Absprache mit den Studierendengremien und Fachbereichen sind die Termine nun:
15.3.2021 Beginn der Lehrveranstaltungen im Sommersemester (Achtung, bisher war dies die Prüfungswoche)
6.4.2021 - 14.4.2021 Prüfungen zum Beginn des Sommersemesters (Osterdienstag bis Mittwoch der Folgewoche)
2.7.2021 Ende der Lehrzeit im Sommersemester (wie bisher)
3.7.2021 - 13.7.2021 Prüfungen am Ende des Sommersemesters
Über die Anmeldezeiträume für die Aprilprüfungen informiert Sie Ihr Fachbereich – noch unverbindlich ist der 8-24.März vorgesehen.
- Studentische Kleingruppenarbeit (Stand 08.01.2021)
- Kohorten (Stand 08.01.2021)
- Kontaktnachverfolgung (Stand 22.10.2020)
In den Lehrveranstaltungen werden Teilnehmer*innen-Listen geführt. Im besten Fall geben Sie sowohl Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer an. Mindestens eins von beiden muss zwingend angegegeben werden. Wir bitten darüber hinaus darum, dass Sie in Ihre Kontaktinformationen auch in ihrem Profil im Lernraum unter "Optionale Einträge" eintragen, damit wir eine möglichst hohe Chance haben, Sie im Fall der Fälle zu erreichen. Bitte kontrollieren Sie Ihre E-Mail-Adressen sehr häufig!
- Präsenzlehre (Stand 08.01.2021)
Die Grundsätze für den Lehrbetrieb regelt die Hochschulen-Coronaverordnung des Landes Schleswig-Holstein. Diese Landesverordnung gilt an der TH Lübeck bis zum Ende des Wintersemesters am 28.02.2021*.
1. Der Lehrbetrieb findet in digitaler Form statt.
Einzelne Ausnahmen können ausschließlich für praktische Lehrveranstaltungen (wie beispielsweise Labore und Praktika; siehe auch: Hygiene- und Schutzmaßnahmenplan, S.8) gemacht werden, und auch nur dann, wenn die Praxisveranstaltung (a) andernfalls im Wintersemester 2020/21 nicht nachgeholt werden kann und wenn (b) der Studienabschluss sich dadurch unvermeidbar verzögern würde. Einzelfallentscheidungen trifft das Dekanat auf begründeten Antrag der Lehrenden.Die Lehrenden informieren ihre Studierenden, inwiefern die einzelnen Veranstaltungen stattfinden können.
Grundsätzlich werden Änderungen des Studiums und der Lehre aufgrund der Pandemie in der "Corona-Satzung" geregelt.
*Sollte das Land strengere Regelungen vorgeben, werden wir diese umsetzen und unsere Regelungen anpassen.
- Übergang Bachelor - Master (Stand: 10.07.2020)
Als Anforderung für eine Einschreibung in ein Master-Studium an der TH Lübeck wird im Einklang mit dem "Corona-Gesetz" für das Wintersemester 2020/21 ausnahmsweise bestimmt:
Insgesamt dürfen am 20.8.2020 50 ECTS und am 30.9.2020 30 ECTS aus dem Vorstudium fehlen. Diese müssen bis zum 28.2.2021 nachgewiesen werden.
Zur Erläuterung: Es wird davon ausgegangen, dass sowohl 30 ECTS aus dem laufenden Semester als auch weitere ECTS aus offenen Prüfungen (bzw. ausstehende Ergebnisse von bereits abgelegten Projekten, Klausuren, etc.) aus Vorsemestern. fehlen Für Vorsemester werden als Erfahrungswert 20 ECTS angesetzt. Damit werden zum Bewerbungstermin am 20.08.2020 also 50 ECTS weniger erwartet als bis Abschluss notwendig wären.
Zum 30.09. kann man davon ausgehen, dass bis dahin mindestens die Ergebnisse aus den Nachholprüfungen der Vorsemester vorliegen und nur noch 30 ECTS aus dem aktuellen Semester offen sind.
2. Infos für Beschäftigte
- Homeoffice-Regelungen (Stand 03.03.2021)
Alle Beschäftigten (mit unkritischen Funktionen) sollen Ihre Tätigkeit zu 100 % im Home-Office ausführen (unabhängig davon, ob ein Telearbeitsvertrag besteht).
Verfahren:
Ihre Führungskraft prüft die sog. kritischen Funktionen, d.h. legt fest welche Tätigkeiten zwingend vor Ort durchzuführen sind (Notbetrieb) und weist diese an.
Insofern Sie dann nicht vor Ort Ihre Arbeit verrichten müssen, arbeiten Sie im Home-Office.
Weitere Regelungen trifft die Führungskraft für Ihren Bereich und ist Ihr*e Ansprechpartner*in, z.B.:
- Zu verrichtende Tätigkeiten im Home-Office
- Anrufbeantworter schalten
- U.a.
Der Zugang zu Ihrem Büro/Arbeitsplatz ist gewährleistet
Ihre Pflichten (Sie sind nicht beurlaubt):
- Sie haben Ihre Erreichbarkeit vorrangig per E-Mail im Home-Office sicherzustellen und telefonische Rücksprachen zu ermöglichen bzw. das Angebot auf Rückruf zu machen
- Sie müssen sich über unsere Internetseite informiert halten
- Gegenseitige kollegiale Unterstützung anbieten
- Freie Zeiten zu Weiterbildungszwecken nutzen (z.B. bei On Campus)
Dienstrechtliche Einzelfragen (finden Sie zudem in den Dienstrechtlichen Rahmenbedingungen, welche gerade aktualisiert werden):
- Die Ausweitung der Home-Office-Regelungen erfolgt weiterhin automatisch, ohne Antrag und Vertrag
- Der gesetzlich und durch unsere Dienstvereinbarung vorgegebene Arbeitszeitrahmen Montag bis Freitag von 6 bis 22 Uhr und Samstag von 6 bis 21 Uhr ist in Kraft. Bitte achten Sie auch in Ihrem eigenen gesundheitlichen Interesse darauf, arbeiten nur innerhalb dieses Zeitrahmens und achten auch auf ausreichend Pausen und Erholung.
- Wir hinterlegen bei allen Beschäftigten die arbeitsvertragliche Sollarbeitszeit
- Loggen Sie sich bitte nicht mehr in Calitime ein! Das gilt sowohl für die Arbeit an der Hochschule, als auch im Home Office.
- Telearbeitsnachweise müssen für den o. g. Zeitraum nicht geführt werden
- Die bekannten Regelungen zur Anzeige- und Nachweispflicht bei Arbeitsunfähigkeit gelten uneingeschränkt. AU-Meldungen sind, wie üblich, bis 9 Uhr per E-Mail an jana.huth@th-luebeck.de vorzunehmen
- Anträge auf Sonderurlaub wegen Schul- und Kitaschließung bzw. Kinderbetreuung sind nicht erforderlich, da o. g. Ausführungen gelten
Der Personalrat hat Tipps für das Homeoffice zusammengestellt und im Intranet veröffentlich.
- Besondere Regelungen für Risikogruppen (Stand 23.09.2020)
Die eigene Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe (Beschäftigte & Hochschullehrer*innen) ist durch ärztliches Attest zu belegen:
1. Die Vorerkrankungen sind vom Hausarzt oder behandelnden Facharzt zu attestieren.
2. Das Attest muss dem Betriebsarzt vorgelegt werden und dient als Grundlage für die Prüfung, ob die Erstellung eines individuellen Maßnahmenplans auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung erforderlich ist.
Unseren Betriebsarzt, Hr. Dr. Egler, erreichen Sie in der Telefonsprechstunde dienstags von 14:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 11:00 bis 13:00 Uhr, Tel.-Nr.: 04362 – 500 59 59 oder sonst unter 04362 - 500 59 22. Hochschullehrer*innen senden diese Atteste bitte an ihren jeweiligen Dekan, Beschäftigte an die Personalabteilung (Frau Hartkopf).
In Absprache mit Ihrer Führungskraft wird dann ein kontaktarmes Arbeiten vor Ort (z.B. Einzelbüro, Veränderung der Arbeitsabläufe, kein Publikumsverkehr, Umstellung persönliche Kontakte auf Mail/Telefon, Ausnutzung des Gleitzeitrahmens) oder in Homeoffice ermöglicht.
In den Gebäuden der Hochschule gibt es die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Wenn Ihnen das ärztlich attestiert aus medizinischen oder sonstigen Gründen nicht möglich ist, können Sie die Gebäude der Hochschule leider nicht betreten. Ihre Arbeit können Sie dann in Rücksprache mit dem/der Vorgesetzten im Homeoffice verrichten.
Die Ausgestaltung des konktaktarmen Arbeitens für Hochschullehrende obliegt den Fachbereichen. - Bewerbungs- und Berufungsgespräche (Stand 05.11.2020)
Personalauswahlgespräche finden bis auf weiteres digital statt. Berufungsverfahren sind auf Antrag auch in Präsenz durchführbar. Das Gebot der Kontakteindämmung ist zu beachten.
- Corona-Tests (Stand 17.08.2020)
- Dienstanweisungen und Formulare zur Corona-Situation (Stand 08.01.2021)
- Dienstreisen (Stand 04.11.2020)
Dienstreisen sind bis auf Weiteres ausgesetzt.
Ausnahmen können auf begründeten Antrag an gesundheit@th-luebeck.de durch das Präsidium genehmigt werden.
- Dokumentation der Kontakte (Stand 15.10.2020)
Beschäftigte der Hochschule sind angehalten, dienstliche Kontakte, z.B. in Besprechungen, zu dokumentieren, um im Erkrankungsfall eine Nachverfolgung der Kontakte zu erleichtern. Eine Kontaktliste ist zu führen und 4 Wochen lang aufzubewahren.
- Kinderbetreuung (Stand 16.12.2020)
Die individuelle Arbeitszeiterfassung ist ab dem 16.12.2020 ausgesetzt. Es wird die individuelle, arbeitsvertraglich vereinbarte Sollarbeitszeit hinterlegt.
Zur Gewährleistung einer notwendig werdenden Übernahme von Kinderbetreuung bleibt die Arbeit in Homeoffice möglich und wird auf Ebene Mitarbeitende und Führungskraft geregelt. Anträge auf Sonderurlaub wegen Schul- und Kitaschließung bzw. Kinderbetreuung sind nicht erforderlich, da o. g. Ausführungen gelten.Dies gilt nicht für Fälle, in denen Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unter Quarantäne gestellt und betreut werden müssen. Hier gilt Folgendes: Sollte die/der Beschäftigte aufgrund der zu erbringenden Kinderbetreuung ihre/seine Sollzeit nicht erfüllen können, wird diese gemäß tarif- bzw. dienstrechtlicher Vorschriften aufgestockt (Sollarbeitszeit wird hinterlegt). Findet die Quarantäne-Maßnahme bei der/dem Beschäftigten zu Hause statt und ist ihr/ihm dort die Arbeit im Homeoffice möglich, ist sie/er verpflichtet, diese Möglichkeit zu nutzen. Ihre/Seine Pflicht zur Arbeit entfällt erst, wenn sie/er durch eigene Erkrankung arbeitsunfähig wird.
- Meldung einer Coronainfektion (Stand 14.09.2020)
Wenn Sie nachweislich an Covid-19 erkrankt sind, dann melden Sie dies bitte der Hochschule.
Beschäftigte wenden sich bitte an die Personalabteilung (personal@th-luebeck.de). Studierenden nutzen bitte die E-Mail-Adresse corona-meldung@th-luebeck.de. Bitte kommunizieren Sie auch alle Lehrveranstaltungen, die sie in Präsenz besucht haben. Vor der Hochschule muss das Gesundheitsamt informiert werden.
- Passierscheine & Bescheinigungen für die Kindernotbetreuung (Stand 08.01.2021)
- Quarantäne (Stand 14.10.2020)
Personen, die nach den landesgesetzlichen Bestimmungen zur Quarantäne verpflichtet sind (Quarantäneverordnung Schleswig-Holstein), haben ein Betretungsverbot für den Campus der TH Lübeck. Eine auferlegte Quarantäne ist der Personalabteilung mitzuteilen.
Findet die Quarantäne-Maßnahme bei der/ dem Mitarbeitenden zu Hause statt und ist ihr/ ihm dort die Arbeit im Homeoffice möglich, ist sie/ er verpflichtet, diese Möglichkeit zu nutzen. Gleiches gilt, wenn ihr/ ihm die mobile Arbeit an einem anderen Ort der Quarantäne möglich ist. Ihre/ Seine Pflicht zur Arbeit entfällt erst, wenn sie/ er durch Erkrankung arbeitsunfähig wird. - Reiserückkehrer*innen (Stand 26.01.2021)
Bei privaten Reisen tragen die Hochschulangehörigen das Risiko einer nicht termingerechten Rückreise / eines Betretungsverbotes an der Hochschule und sind angehalten, dieses Risiko zu minimieren. Die Regelungen für Einreisen in das Land Schleswig-Holstein sowie weitere aktuelle Erlasse finden Sie auf der Seite des Landes Schleswig-Holstein.
Darüber hinaus besteht für Personen, welche aus einem Risikogebiet nach Maßgabe des Robert-Koch-Instituts zurückkehren, ein 14-tägiges Betretungsverbot für den Campus der TH-Lübeck. Betroffene Beschäftigte haben diesen Umstand der Personalabteilung (Frau Hartkopf/ Frau Huth) mitzuteilen. Die Möglichkeit, die Arbeit in Homeoffice zu erbringen, ist mit der jeweiligen Führungskraft abzustimmen.
- Regelungen im Arbeitsalltag (Stand 25.01.2021)
Welche arbeitsorganisatorischen Maßnahmen kann ich ergreifen?
- Wenn möglich, verschieben Sie nicht notwendige Veranstaltungen
- Führen Sie Besprechungen telefonisch oder per Videokonferenz durch
- Befolgen Sie die Hygieneanweisungen
- Der Abstand von 1,5m ist sowohl auf dem Gelände als auch in den Räumen der Hochschule jederzeit einzuhalten.
- vor und in allen Gebäuden der Hochschule gilt eine Maskenpflicht bis zum Erreichen des Beschäftigungsortes. Wie Sie wahrscheinlich bereits den Medien entnommen haben, wurde auf Bundesebene das Tragen medizinische Masken angestoßen. Zum jetzigen Zeitpunkt haben wir noch keine Informationen, ob dies auch an Hochschulen umgesetzt werden soll. Wir melden uns, sobald wir hier etwas erfahren.
- Nutzen Sie die Corona-App
- Ziehen Sie bei Ihrer Veranstaltungsorganisation, wenn möglich, größere Räume kleineren Räumlichkeiten vor, um mehr Abstand zwischen Einzelpersonen zu ermöglichen
- Achten Sie bitte auf eine dem Infektionsrisiko angemessene Belüftung des Veranstaltungsortes.
Bitte beachten Sie die Arbeitssicherheitsunterweisung, den Hygiene- und Schutzplan sowie die dienstrechtlichen Rahmenbedingungen zum Arbeiten an der TH Lübeck.
- Umgang mit Krankheitssymptomen (Stand 04.09.2020)
Wenn Sie grippetypische Symptome aufweisen, also nach RKI vor allem Fieber, Husten, andauernde Heiserkeit, Halskratzen bzw. Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, oder Muskel-bzw. Gelenkschmerzen, bleiben Sie bitte zu Hause!
Dabei reicht es, wenn Sie über eines der genannten Symptome klagen. Schnupfen gilt dabei nicht als Symptom! Sollten sich die Symptome während Ihrer Zeit am Arbeitsplatz herauskristallisiert haben, informieren Sie bitte die Personalabteilung unter personal@th-luebeck.de, damit sie die Reinigung Ihres Arbeitsplatzes veranlassen kann.
Wenn Sie 24 Stunden symptomfrei sind (nach Selbsteinschätzung), können Sie an die Hochschule zurückkehren. In dieser symptomfreien Zeit arbeiten Sie bitte im Homeoffice. Im Zweifelsfall können Beschäftigte Rücksprache mit ihrem Hausarzt oder dem Betriebsarzt Dr. Egler (Tel: 04362-500590 / E-Mail: P.Egler@consilius.de) halten oder die 116 117 kontaktieren. Ein Corona-Test ist zur Rückkehr an die Hochschule nicht erforderlich.
- Urlaub und Urlaubsstornierung (Stand 08.01.2021)
Bitte achten Sie auch – oder gerade - in dieser außergewöhnlichen Zeit auf genügend Erholung. Erholungsurlaub soll genommen und nicht aufgeschoben werden. Eine Rücknahme von bereits beantragtem Urlaub ist nur im begründeten Ausnahmefall und nach Zustimmung durch Vorgesetzte und Personalabteilung möglich.
Stornierung von bereits genehmigten Urlaub:
Ihren Stornierungswunsch des bereits genehmigten Urlaubs richten Sie bitte schriftlich unter Angabe von Gründen sowie etwaiger Nachweise (z.B. Stornierungsbeleg der Reise) per Mail an die Personalleiterin Frau Hartkopf. Der Stornierungswunsch ist vorab mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten abzustimmen und diese/dieser ist bei Ihrem Antrag an Frau Hartkopf in cc zu setzen. Frau Hartkopf wird Ihren Stornierungswunsch dann prüfen und entscheiden, ob wir diesem zustimmen. Die Entscheidung wird in Abwägung zwischen dienstlichen und persönlichen Interessen getroffen.
Diese Regelung gilt bis auf Weiteres.
3. Vor Ort zu beachten
- Abstandsgebot und Mund-Nasen-Bedeckung (Stand 25.01.2021)
- 24h Raum (08.01.2021)
Ab Mittwoch, den 16.12.2020 bis auf Weiteres sind die Hochschulgebäude geschlossen.
- Druckerei (Stand 04.01.2021)
Der Verkauf von Druckerzeugnissen der Druckerei ist bis auf Weiteres geschlossen. Interne Aufträge werden jedoch bearbeitet.
- Besetzung des ServicePoints und Postdienste (Stand 06.07.2020)
Der ServicePoint ist ab sofort von Mo - Do 9.00-15.00 Uhr sowie am Fr von 9.00-13.00 Uhr besetzt und somit sind u.a. auch die Postdienste gewährleistet. Die Postverteilung erfolgt in den Fachbereichen, wie gewohnt über die Haustechnik.
- Gremien (Stand 08.01.2021)
Gremiensitzungen an der THL finden digital statt. Ausnahmen können auf begründeten Antrag an gesundheit@th-luebeck.de durch das Präsidium genehmigt werden.
Beschlüsse können außerdem im Umlaufverfahren beschlossen werden, sofern die formalen Randbedingungen von Umlaufbeschlüssen eingehalten werden:
- Der Fassung eines Beschlusses per Umlaufverfahren muss von allen Gremienmitgliedern zugestimmt werden (Einstimmigkeitsprinzip).
- Für den Umlaufbeschluss selbst gelten die normalen Prinzipien (Mehrheitsbeschluss).
- Protokolle sind immer notwendig.
Für den Fall, dass Beschlüsse in geheimer Abstimmung zu fassen sind (insb. Personalentscheidungen), empfehlen wir eine Abstimmung per Briefwahl.
Handlungsempfehlungen zu Gremiensitzungen an der TH Lübeck auf Empfehlung des Ministeriums
Hinweise zu geheimen Abstimmungen:
- Hygiene- und Schutzmaßnahmenplan (Stand: 09.03.2021)
Der Hygiene- und Schutzmaßnahmenplan der Technischen Hochschule Lübeck (Hyschmap) beschreibt die Hygieneregelungen zur eingeschränkten Wiederaufnahme des Präsenzbetriebs (Prüfungen, Praktika). Er wurde vom Gesundheitsamt der Hansestadt Lübeck bestätigt.
- Maskenpflicht (Stand 25.01.2021)
An der TH Lübeck gilt eine Maskenpflicht.
Eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) ist
(a) auf dem Gelände der Hochschule in den Eingangsbereichen vor den Gebäuden sowie
(b) in den Gebäuden der TH Lübeck durchgängig zu tragen.Während der Lehr- und Praxisveranstaltungen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) von allen durchgehend zu tragen. Lehrende sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) nur dann ausgenommen, wenn die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen während der gesamten Lehrveranstaltung sichergestellt ist. Wie Sie wahrscheinlich bereits den Medien entnommen haben, wurde auf Bundesebene das Tragen medizinische Masken angestoßen. Zum jetzigen Zeitpunkt haben wir noch keine Informationen, ob dies auch an Hochschulen umgesetzt werden soll. Wir melden uns, sobald wir hier etwas erfahren.
Ausgenommen von der Pflicht zum Tragen einer MNB sind- Studierende und teilnehmende Dritte, während sie eine Prüfung ablegen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu allen anderen Personen eingehalten wird;
- an der Hochschule tätige Personen in Bereichen, die dem regelhaften Publikumsverkehr gewidmet sind, soweit sie ihren konkreten Tätigkeitsort erreicht haben und die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen sichergestellt ist oder die Übertragung von Viren durch ähnlich geeignete physische Barrieren verringert wird.
- an der Hochschule tätige Personen, soweit sie sich in Bereichen aufhalten, die nicht dem regelhaften Publikumsverkehr gewidmet sind.
- Eine Mund-Nasen-Bedeckung haben alle Hochschulmitglieder, die sich auf dem Campus aufhalten wollen, selbst mitzubringen. Die MNB muss die Anforderungen nach § 2 Abs. 5 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 erfüllen, also Mund und Nase so bedecken, so dass eine Ausbreitung von Tröpfchen und Aerosolen durch Husten, Niesen oder Sprechen vermindert wird. Eine Bedeckung mit Hand oder Arm oder die Verwendung einer Maske mit Ausatemventil oder ein Gesichtsschild/Faceshield reichen nicht aus.
- Für die Arbeit an der THL und alle durchzuführenden Veranstaltungen, Prüfungen und Praktika gilt ein Mindestabstand der Beteiligten von 1,5 Meter, der auch in Pausen und im Freien einzuhalten ist.
- Mensa & Studentenwerk (Stand 30.10.2020)
Am Montag, den 2. November 2020, schließt das Studentenwerk Schleswig-Holstein landesweit seine Mensen, Cafeterien und Café Lounges erneut.
Sie halten sich streng an die Vorgaben der schleswig-holsteinischen Landesregierung und warten weitere Entscheidungen ab. Die Schließung gilt vorerst bis Ende November.
Das Studentenwerk Schleswig-Holstein bietet aufgrund der aktuellen Entwicklungen rund um das Coronavirus in ausgewählten Einrichtungen keinen persönlichen Kundenkontakt mehr an. Die Geschäftsstelle Lübeck ist zurzeit nicht besetzt. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle in Kiel. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Studentenwerks.
- Veranstaltungen jenseits der Lehre (Stand 27.11.2020)
Gremiensitzungen, Dienstberatungen (ab 4 Personen), Besprechungen (ab 4 Personen) und Bewerbungsgespräche (inklusive Berufungen) finden in digitaler Form statt. Ausnahmen können auf begründeten Antrag an gesundheit@th-luebeck.de durch das Präsidium genehmigt werden.
- Verschluss & Öffnung der Gebäude (Stand 08.01.2021)
Die Hochschulgebäude sind bis auf Weiteres geschlossen. Beschäftigte können mit Hilfe ihrer Transponder in die Gebäude gelangen.
- Zutrittsverbot für die Hochschule / Reiserückkehrer aus dem Ausland (Stand 26.01.2021)
Wer darf zurzeit die Hochschule nicht betreten?
Für die Hochschule gelten die aktuellen Erlasse des Landes Schleswig-Holstein.
Ab sofort gilt wieder ein 14-tägiges Betretungsverbot für alle Reiserückkehrer*innen aus Risikogebieten nach Maßgaben des Robert-Koch-Instituts. Dies kann nicht verkürzt werden. Soweit Sie nicht krank geschrieben sind, sprechen Sie in diesem Fall mit Ihren Vorgesetzten die Möglichkeit von Telearbeit ab. Es besteht jedoch in diesem Fall kein Anspruch auf Telearbeit.
In den Gebäuden der Hochschule gibt es die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Wenn Ihnen das ärztlich attestiert aus medizinischen oder sonstigen Gründen nicht möglich ist, können Sie die Gebäude der Hochschule leider nicht betreten. Ihre Arbeit können Sie dann in Rücksprache mit dem/der Vorgesetzten im Homeoffice verrichten. Wir empfehlen darüber hinaus, auch in den Außenbereichen eine Maske zu tragen.
Bei privaten Auslandsreisen tragen die Hochschulangehörigen das Risiko einer nicht termingerechten Rückreise / eines Betretungsverbotes an der Hochschule und sind angehalten, dieses Risiko zu minimieren. Für alle Reiserückkehrer*innen gilt: Sollten Sie Symptome aufweisen, welche auf eine Erkrankung mit COVID-19 hinweisen, begeben Sie sich unverzüglich in Quarantäne und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt und die Personalabteilung, sofern Sie an der Hochschule beschäftigt sind. Über aktuelle Infektionszahlen im europäischen Ausland können Sie sich auf den Seiten der ECDC informieren.
Hochschulangehörigen mit Krankheitssymptomen unklarer Herkunft empfehlen wir, 24 Stunden nicht an die Hochschule zu kommen.
Nur wenn Sie selber Erkältungssymptome unklarer Herkunft zeigen, sollten Sie zu Hause bleiben. Wir empfehlen nicht, dass Angehörige von Personen mit Erkältungssymptomen zu Hause bleiben- wenn notwendig, würde das Gesundheitsamt eine Quarantäne anordnen.
Bei bestätigter Infizierung mit dem Coronavirus informieren Sie bitte immer unverzüglich die Personalabteilung (Frau Hartkopf ) per Mail.
Bitte beachten Sie die dienstrechtlichen Rahmenbedingungen!
Für Studierende: Ansprechpartner in den Fachbereichen (bitte per Mail oder per Telefon)
- Fachbereich Angewandte Naturwissenschaften: Melden Sie sich bitte im Sekretariat, an(at)th-luebeck.de
- Fachbereich Bauwesen: Melden Sie sich bitte im Sekretariat, bau(at)th-luebeck.de
- Fachbereich Elektrotechnik und Informatik: Melden Sie sich bitte im Sekretariat, ei(at)th-luebeck.de
- Fachbereich Maschinenbau und Wirtschaft: Für eine Abmeldung von Prüfungen sollen sich die Studierenden mit einem formlosen Antrag an das Prüfungsamt wenden (petra.kuehnemundt(at)th-luebeck.de, Frau Kühnemundt), für andere Themen an das Dekanatssekretariat (mw(at)th-luebeck.de, Frau Noetzel).
4. Studentisches Leben & Studienfinanzierung
- BAföG (Stand 30.03.2020)
BAföG-Geförderten wird auch bei Schließungen von Schulen und Hochschulen oder Einreisesperren in andere Staaten ihre Ausbildungsförderung weitergezahlt. Das hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am Freitag in einem Erlass an die Länder geregelt, die das Gesetz vollziehen.
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG):
- Engagement gegen Corona (Stand 26.03.2020)
Zahlreiche Einrichtungen und Vereine möchten helfen, die Corona-Situation zu bewältigen und suchen Unterstützung. Außerdem haben ganze Branchen wie z.B. die Landwirtschaft aufgrund der Reisebeschränkungen großen Personalmangel. Falls auch Sie helfen möchten, finden Sie hier einige Links:
Ehrenamtliches Engagement
- VICTOR Lübeck ist ein eingetragener Verein, der Hilfe und Projekte anbietet, initiiert und Helfende koordiniert. Victor bietet Zugang zu Veranstaltungen, Aktionen und Projekten auf dem Campus und in Lübeck. Auf seiner Internetseite hat Victor ein Portal zur aktuellen Coronavirus-Pandemie (Hilfsportal COVID-19) eingerichtet.
- Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein benötigt freiwillige Helfer, solidarische Unterstützung und Spenden: www.uksh-helfen.de
- Ekipa veranstaltet gemeinsam mit StudySmarter einen Innovationswettbewerb zur Verantwortung von Universitäten und Hochschulen angesichts der gesellschaftlichen Herausforderung bedingt durch die COVID-19 Pandemie. Was können Bildungseinrichtungen, explizit Hochschulen, gegen die Ausbreitung und gesellschaftlichen Risiken der „Covid-19“-Pandemie tun? Wie können diese ihre Ressourcen (multifunktional) einsetzen? Diese Fragen sollen mit Hilfe des gemeinnützigen Projekts „University X Corona” bearbeitet werden. Studierende sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden dazu aufgerufen, Ideen, Ansätze und Lösungen für die unterschiedlichen Herausforderungen der Pandemie zu generieren.
Jobs für Studierende in Branchen mit erhöhtem Personalbedarf aufgrund der Pandemie
- Das Corona-Virus muss eingedämmt, die Ausbreitung verlangsamt werden. In ganz Europa ist die Reisefreiheit eingeschränkt. Das führt dazu, dass unseren Landwirten bis zu 300.000 Arbeitskräfte fehlen. Gleichzeitig können viele Menschen, die in der Gastronomie oder dem Einzelhandel beschäftigt sind, nicht arbeiten.
- Darlehensmöglichkeit und Überbrückungshilfe für Studierende (Stand: 30.11.2020)
Studierende an staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland konnten zur Linderung von pandemiebedingten Notlagen von Juni bis September 2020 eine Überbrückungshilfe in Form eines Zuschusses beim regional zuständigen Studierenden- bzw. Studentenwerk beantragen. Diese Hilfe wird ab November für das gesamte Wintersemester wiedereingesetzt. Sie bleibt damit Teil eines großen Pakets des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Unterstützung von Studierenden.
Antragsberechtigt sind Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert, in Deutschland wohnen und nicht beurlaubt waren. Dies gilt für Studierende aus dem In- und Ausland, ohne Altersbegrenzung.
Der Zuschuss wird monatlich zugesagt bis zu einer Höhe von 500 Euro. Zuständig für die Antragsbearbeitung sind die 57 regionalen Studierenden- und Studentenwerke, wobei die Anträge ausschließlich online über die etablierte bundesweit einheitliche IT-Plattform gestellt werden. Eine Beantragung ist seit dem 20.11. wieder möglich. Das Online-Tool für die Antragstellung ist hier zu finden: https://www.überbrückungshilfe-studierende.de
Darlehensmöglichkeit für durch die Pandemie finanziell in Not geratene Studierende.
Das Studentenwerk SH bietet für alle Studierenden in SH, die durch die Corona-Pandemie finanziell in Not geraten sind, ab sofort eine neu eingerichtete Darlehensmöglichkeit an. Der Darlehensfonds soll in Härtefällen durch die Gewährung von zinslosen Darlehen Fortsetzung und Abschluss des Studiums ermöglichen.
Der Fonds speist sich aus eigenen Mitteln des Studentenwerks SH sowie Notfallmitteln des Landes.
https://www.studentenwerk.sh/de/ueber-uns/corona/index.html#2133 - Deutschlandstipendium (Stand 15.06.2020)
Der geänderte Bewerbungszeitraum für die kommende Förderperiode 2020/21 steht nun fest: 27.07.2020 (14:00 Uhr) - 31.10.2020 (14:00 Uhr)
Weitere Informationen zum Deutschlandstipendium finden Sie unter: https://www.th-luebeck.de/studium-und-weiterbildung/studentisches-leben/foerderung-und-stipendien/
- Hochschulsport (Stand 08.01.2021)
Das Präsenzangebot des Hochschulsports musste zum 1.11.2020 leider eingestellt werden. Inspirationen für das Sportprogramm zu Hause und weitere Infos finden Sie auf der Website des Hochschulsports.
Kontakt:
Hochschulsport Lübeck
Universität zu Lübeck
ZE Hochschulsport
Ratzeburger Allee 160 - Haus 2
23562 Lübeck
Tel. 0451 3101-2121; Fax 0451 3101-1254
email petra.rosskopf(at)uni-luebeck.de - Jobbörsen
Jobs für Studierende in Branchen mit erhöhtem Personalbedarf aufgrund der Pandemie.
Das Corona-Virus muss eingedämmt, die Ausbreitung verlangsamt werden. In ganz Europa ist die Reisefreiheit eingeschränkt. Das führt dazu, dass unseren Landwirten bis zu 300.000 Arbeitskräfte fehlen. Gleichzeitig können viele Menschen, die in der Gastronomie oder dem Einzelhandel beschäftigt sind, nicht arbeiten.
5. Ansprechpersonen
- Ansprechpersonen & Clearing-Stellen
Ansprechpersonen an der TH Lübeck
- Koordinierungsstab der TH Lübeck, erreichbar unter: gesundheit(at)th-luebeck.de
Unter Leitung der Präsidentin und der Kanzlerin wurde ein Koordinierungsstab eingerichtet mit den folgenden Zielen:
- Die Gesundheit unserer Hochschulangehörigen bestmöglich zu gewährleisten / unterstützen
- Die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen helfen
- Alle Hochschulangehörigen bestmöglich zu informieren
- Unsere Maßnahmen transparent zu machen
Der Koordinierungsstab besteht aus den folgenden Personen:- Muriel Helbig & Yvonne Plaul (Leitung)
- Henrik Botterweck (Vizepräsident)
- Dagmar Diehl (Abteilung Studium und Lehre)
- Arieta Jahnke (Abteilung Technische Dienste)
- Monique Janneck (Beauftragte für digitale Lehre)
- Katrin Hartkopf (Abteilung Personal)
- Stephan Klein (Fachbereich Angewandte Naturwissenschaften)
- Theresia Lichtlein (Abteilung Kommunikation)
- Jana Mittag (Personalrat)
- Andreas Schäfer (Fachbereich Elektrotechnik und Informatik)
- Gabriele Schuster (Justiziarin)
- Frank Schwartze (Vizepräsident)
- Tim Voigt (Fachbereich Maschinenbau und Wirtschaft)
- Nicole Wahls (Fachbereich Elektrotechnik und Informatik)
- Stephan Wehrig (Fachbereich Bauwesen)
Clearing-Stellen
Für den Fall, dass bei der Umsetzung Schwierigkeiten auftreten, haben wir in den Fachbereichen „Clearing-Stellen“ eingerichtet:
Angewandte Naturwissenschaften: an@th-luebeck.de
Bauwesen: bau@th-luebeck.de
Elektrotechnik und Informatik: koordination_ei@th-luebeck.de
Maschinenbau und Wirtschaft: mw@th-luebeck.de
Hochschulverwaltung: personal@th-luebeck.deWeitere Ansprechpersonen
- Gesundheitsamt der Hansestadt Lübeck, Telefon: 0451 1225315
- Ärztlicher Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein, Telefon: 116 117
- Hotline des Gesundheitsministeriums Schleswig-Holstein zum Coronavirus, Telefon: 0431 79 70 00 01 (spezifisch auf Schleswig-Holstein bezogene Fragestellungen)
- Hotline des Bundesministeriums zu allgemeinen Fragen zum Coronavirus, Telefon: 030 346 465 100
- Erreichbarkeit der Hochschule (Stand 16.03.2020)
Der ServicePoint ist ab sofort von Mo – Do 9 -15.00 Uhr sowie am Fr von 9-13.00 Uhr besetzt . Zahlreiche Beschäftigte der Hochschule arbeiten im Home-Office. Daher ist die bevorzugte Kontaktmöglichkeit die E-Mail. Erfordern die Absprachen ein Gespräch, kann auch um einen telefonischen Rückruf gebeten werden. Im Einzelfall sind in Rücksprache auch persönliche Treffen möglich.
Weitere Ansprechpersonen
- Gesundheitsamt der Hansestadt Lübeck, Telefon: 0451 1225315
- Ärztlicher Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein, Telefon: 116 117
- Hotline des Gesundheitsministeriums Schleswig-Holstein zum Coronavirus, Telefon: 0431 79 70 00 01 (spezifisch auf Schleswig-Holstein bezogene Fragestellungen)
- Hotline des Bundesministeriums zu allgemeinen Fragen zum Coronavirus, Telefon: 030 346 465 100
6. Nützliche Links
TH Lübeck
- Perspektivplan für das Sommersemester 2021
- Hygiene- und Schutzmaßnahmenplan der TH Lübeck
- Corona-Satzung
- Dienstrechtliche Rahmenbedingungen
- Handreichung zu digitalen Prüfungen
- Weitere Corona-spezifische Handlungsanweisungen der TH Lübeck
Land Schleswig-Holstein
- Informationen für Hochschulen des Bildungsministeriums des Landes Schleswig-Holstein
- Hochschulcoronaverordnung
- Corona-Hochschulrechtsergänzungsverordnung
- Alle Erlasse des Landes Schleswig-Holstein
- Welche Bestimmungen gelten für Einreisen nach Schleswig-Holstein?
- Corona-Gesetz des Landes Schleswig-Holstein
- Ersatzverkündung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2
- Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein
Bundeseinrichtungen
- Zusammenstellung wichtiger Informationen zum Coronavirus des Robert Koch-Instituts
- Ihre Fragen - unsere Antworten zum neuartigen Coronavirus / COVID-19 (BMG)
- Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
- Bundesgesundheitsministerium
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