Querschnittsfelder
Rechtliche Grundlage ist der § 3 des Grundgesetzes. Darin heißt es: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Die Hochschule hat gemäß § 3 (4) Hochschulgesetz folgenden gesetzlichen Gleichstellungsauftrag: „Die Hochschulen fördern die Gleichstellung aller Geschlechter. Sie ergreifen Maßnahmen zur Beseitigung bestehender Nachteile insbesondere für ihre weiblichen Mitglieder und wirken auf die Erhöhung des Frauenanteils in der Wissenschaft hin. Bei der Besetzung von Hochschulorganen und Hochschulgremien wirken sie darauf hin, dass Frauen und Männer zu gleichen Anteilen vertreten sind. Bei allen Vorschlägen und Entscheidungen sind die geschlechtsspezifischen Auswirkungen zu beachten.“
Die Gleichstellungsbeauftragte berät und unterstützt die Hochschule dabei, diesen Gleichstellungsauftrag zu erfüllen (HSG § 27 Absatz 1).
Die Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche nehmen ihre Aufgaben für den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Fachbereichs wahr (HSG § 27 Absatz 6).
An der Technischen Hochschule Lübeck ist Gleichstellungspolitik institutionalisiert und Bestandteil der Personal- und Organisationsentwicklung. Verbindlich festgelegt ist die Gleichstellungspolitik in der Satzung der Technischen Hochschule Lübeck über ihre Verfassung und im Gleichstellungsplan (Anhang vom Struktur- und Entwicklungsplan 2024-2028).
Herzlich willkommen auf der Seite des Gleichstellungsbüros. Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt darin, Chancengleichheit aus Geschlechterperspektivean der Hochschule sicherzustellen bzw. stetig zu verbessern. Dies gilt sowohl für die Studierenden als auch für die Beschäftigten und Lehrenden. Die weiteren Aufgabengebiete des Gleichstellungsbüros reichen von der Erstberatung und Unterstützung bei Fällen von sexueller Belästigung sowie Formen von Gewalt und Mobbing, der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf, Studium und Familie bis hin zur individuellen Beratung der eigenen Studiensituation von Studierenden.
Darüber hinaus bietet das Gleichstellungsbüro regelmäßig Veranstaltungen und arbeitet an Projekten (mit).
Scheuen Sie sich nicht, uns bei Fragen oder Verbesserungsvorschlägen jederzeit anzusprechen.
Weitere Informationen über Fördermöglichkeiten, Angebote und Veranstaltungen finden Sie im Lernraum Gender & Diversität (nur für Angehörige der TH Lübeck zugänglich).
Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule
Dr.
Daphne Reim | |
Telefon: | +49 451 300 5600 |
E-Mail: | daphne.reim@th-luebeck.de |
Raum: | 36-0.55 |
Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule

Jennifer Albrecht
B.Sc.
| |
Telefon: | +49 451 300 5757 |
E-Mail: | jennifer.albrecht@th-luebeck.de |
Raum: | 25-1.12 |
Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs Angewandte Naturwissenschaften
Dipl.-Ing. (FH)
Annette Leonards | |
Telefon: | +49 451 300 5714 |
E-Mail: | annette.leonards@th-luebeck.de |
Raum: | 13-1.15 |
Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs Bauwesen

Dipl. -Arch. ETH
Nele Kraeher | |
Telefon: | +49 451 300 5469 |
E-Mail: | nele.kraeher@th-luebeck.de |
Raum: | 14-2.15-1 |
Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs Elektrotechnik und Informatik
Sophie Jent
M.Sc.
| |
Telefon: | +49 451 300 5605 |
E-Mail: | sophie.jent@th-luebeck.de |
Raum: | 17-2.16 |
Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs Maschinenbau und Wirtschaft
Melanie Brügmann
B.Sc.
| |
Telefon: | +49 451 300 5562 |
E-Mail: | melanie.bruegmann@th-luebeck.de |
Raum: | 13-0.14 |
Die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten besteht darin, die individuelle Situation von Frauen an der Hochschule zu verbessern und der strukturellen Benachteiligung von Frauen entgegen zu wirken. Dies gilt für soziale, organisatorische und personelle Angelegenheiten. Sie achtet darauf, dass bei der Erfüllung der Aufgaben, insbesondere bei der wissenschaftlichen Arbeit und der Entwicklungsplanung, gleichstellungsrelevante Aspekte einbezogen werden.
Warum gibt es geförderte Maßnahmen und Projekte speziell für Frauen?
Um zu einer gleichberechtigten Teilhabe am Erwerbsleben und vor allem in Führungspositionen zu gelangen, sind Netzwerke und spezielle Frauenfördermaßnahmen (so genannte Gleichstellungsvorsorgemaßnahmen) nach wie vor wichtig. Dabei ist zu beachten, dass „Frauenfördermaßnahme“ nicht bedeutet, dass Frauen auf Grund eines Kompetenzmangels besonderer Förderung bedürfen, sondern es bedeutet, dass Frauen auf Grund der immer noch vorhandenen männlich geprägten Arbeitskultur und der so genannten gläsernen Decke durch eine homosoziale Kooptation strukturell (und individuell) benachteiligt sind beim Eintritt ins Berufsleben in typischen Männerberufen und / oder bei der Besetzung von Führungspositionen oberhalb des mittleren Managements. Die gleiche Behandlung der Geschlechter stellt somit nicht automatisch Chancengleichheit dar. Es gilt darauf zu achten, dass die Zugangsbedingungen für alle Geschlechter gleich sind.
- Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten
- Gleichstellungsausschuss
Die erfolgreiche Gleichstellungspolitik an der Technischen Hochschule Lübeck zeigt sich auch darin, dass die Hochschule 2023 zum fünften Mal in Folge (2010, 2013, 2016 und 2020) mit dem Total E-Quality Prädikat ausgezeichnet wurde.
Hier finden Sie einen Überblick über die Service-Angebote des Gleichstellungsbüros. Einige Angebote sind der Studienberatung zuzurechnen (z. B. Informationen zu weiblichen Vorbildern in Naturwissenschaft und Technik), andere helfen Studentinnen bei sozialen oder persönlichen Anliegen (z. B. Kinderbetreuung auf dem Campus).
- Beratungsangebote auf dem Campus
- Kinderbetreuung auf dem Campus
- Girls' Day, der Mädchenzukunftstag - jährlich im April
- Schnupperstudium - jährlich in den Herbstferien
Prof:Me Mentoringprogramm
Das Gleichstellungsbüro der Technischen Hochschule organisiert und begleitet seit 2022 ein Mentoringprogramm für Frauen. Zu der Zielgruppe gehören vorrangig Nachwuchswissenschaftlerinnen (von Masterstudentinnen über Promovendinnen und Lehrkräfte für besondere Aufgaben bis hin zu neu berufenen Professorinnen), aber auch Mitarbeiterinnen der THL, die an beruflicher Weiterentwicklung interessiert sind. Auch potenziell an einer Professur interessierte Frauen von außerhalb der TH Lübeck sind herzlich willkommen als Mentees.
Mentoring ist ein Instrument der individuellen Nachwuchsförderung und bietet Unterstützung bei der beruflichen und persönlichen Entwicklung. Im Zentrum steht die Tandembeziehung zwischen der Mentee und ihrem*ihrer Mentor*in, einer erfahreneren Person. Das begleitende optionale Workshopangebot bietet den Mentees und Mentor*innen Chancen zur Selbstreflexion und Erweiterung ihrer Fähigkeiten. Durch den Austausch in den regelmäßigen Netzwerktreffen erhalten sie Zugang zu wichtigen Netzwerken und Insiderwissen.
Bewerbung
- Sie sind Nachwuchswissenschaftlerin, wissenschaftliche Mitarbeiterin, Masterstudentin und/oder Mitarbeiterin der THL und möchten sich beruflich weiterentwickeln oder sind an einer Professur interessiert? Werden Sie Mentee 2025! Kontakt: profme(at)th-luebeck.de
- Weitere Infos sowie Anmeldeunterlagen im Lernraum (th-intern): https://th-luebeck.de/profme
- Kontakt: Joanna Kjer, joanna.kjer(at)th-luebeck.de Tel.: 0451-300 5078