Querschnittsfelder
Rechtliche Grundlage ist der § 3 des Grundgesetzes. Darin heißt es: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Die Hochschule hat gemäß § 3 (4) Hochschulgesetz folgenden gesetzlichen Gleichstellungsauftrag: „Die Hochschulen fördern die Gleichstellung aller Geschlechter. Sie ergreifen Maßnahmen zur Beseitigung bestehender Nachteile insbesondere für ihre weiblichen Mitglieder und wirken auf die Erhöhung des Frauenanteils in der Wissenschaft hin. Bei der Besetzung von Hochschulorganen und Hochschulgremien wirken sie darauf hin, dass Frauen und Männer zu gleichen Anteilen vertreten sind. Bei allen Vorschlägen und Entscheidungen sind die geschlechtsspezifischen Auswirkungen zu beachten.“
Die Gleichstellungsbeauftragte berät und unterstützt die Hochschule dabei, diesen Gleichstellungsauftrag zu erfüllen (HSG § 27 Absatz 1).
Die Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche nehmen ihre Aufgaben für den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Fachbereichs wahr (HSG § 27 Absatz 6).
An der Technischen Hochschule Lübeck ist Gleichstellungspolitik institutionalisiert und Bestandteil der Personal- und Organisationsentwicklung. Verbindlich festgelegt ist die Gleichstellungspolitik im Struktur- und Entwicklungsplan 2024-2028.
- Übersicht
Herzlich willkommen auf der Seite des Gleichstellungsbüros. Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt darin, Chancengleichheit aus Geschlechterperspektivean der Hochschule sicherzustellen bzw. stetig zu verbessern. Dies gilt sowohl für die Studierenden als auch für die Beschäftigten und Lehrenden. Die weiteren Aufgabengebiete des Gleichstellungsbüros reichen von der Erstberatung und Unterstützung bei Fällen von sexueller Belästigung sowie Formen von Gewalt und Mobbing, der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf, Studium und Familie bis hin zur individuellen Beratung der eigenen Studiensituation von Studierenden.
Darüber hinaus bietet das Gleichstellungsbüro regelmäßig Veranstaltungen und arbeitet an Projekten (mit).
Scheuen Sie sich nicht, uns bei Fragen oder Verbesserungsvorschlägen jederzeit anzusprechen.
Weitere Informationen über Fördermöglichkeiten, Angebote und Veranstaltungen finden Sie im Lernraum Gender & Diversität (nur für Angehörige der TH Lübeck zugänglich).
Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule
Dr.
Daphne ReimTelefon: +49 451 300 5600 E-Mail: daphne.reim@th-luebeck.de Raum: 36-0.55 Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule
Jennifer Albrecht B.Sc. Telefon: +49 451 300 5757 E-Mail: jennifer.albrecht@th-luebeck.de Raum: 25-1.12 Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs Angewandte Naturwissenschaften
Dipl.-Ing. (FH)
Annette LeonardsTelefon: +49 451 300 5714 E-Mail: annette.leonards@th-luebeck.de Raum: 13-1.15 Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs Bauwesen
Dipl. -Arch. ETH
Nele KraeherTelefon: +49 451 300 5469 E-Mail: nele.kraeher@th-luebeck.de Raum: 14-2.15-1 Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs Elektrotechnik und Informatik
Sophie Jent M.Sc. Telefon: +49 451 300 5605 E-Mail: sophie.jent@th-luebeck.de Raum: 17-2.16 Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs Maschinenbau und Wirtschaft
Melanie Brügmann B.Sc. Telefon: +49 451 300 5562 E-Mail: melanie.bruegmann@th-luebeck.de Raum: 13-0.14 - Aufgaben
Die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten besteht darin, die individuelle Situation von Frauen an der Hochschule zu verbessern und der strukturellen Benachteiligung von Frauen entgegen zu wirken. Dies gilt für soziale, organisatorische und personelle Angelegenheiten. Sie achtet darauf, dass bei der Erfüllung der Aufgaben, insbesondere bei der wissenschaftlichen Arbeit und der Entwicklungsplanung, gleichstellungsrelevante Aspekte einbezogen werden.
Warum gibt es geförderte Maßnahmen und Projekte speziell für Frauen?
Um zu einer gleichberechtigten Teilhabe am Erwerbsleben und vor allem in Führungspositionen zu gelangen, sind Netzwerke und spezielle Frauenfördermaßnahmen (so genannte Gleichstellungsvorsorgemaßnahmen) nach wie vor wichtig. Dabei ist zu beachten, dass „Frauenfördermaßnahme“ nicht bedeutet, dass Frauen auf Grund eines Kompetenzmangels besonderer Förderung bedürfen, sondern es bedeutet, dass Frauen auf Grund der immer noch vorhandenen männlich geprägten Arbeitskultur und der so genannten gläsernen Decke durch eine homosoziale Kooptation strukturell (und individuell) benachteiligt sind beim Eintritt ins Berufsleben in typischen Männerberufen und / oder bei der Besetzung von Führungspositionen oberhalb des mittleren Managements. Die gleiche Behandlung der Geschlechter stellt somit nicht automatisch Chancengleichheit dar. Es gilt darauf zu achten, dass die Zugangsbedingungen für alle Geschlechter gleich sind.
- Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten
Aufgrund des vorgegebenen gesetzlichen Auftrages ergeben sich vorrangig folgende Aufgabenfelder:
- Erarbeitung von aufgabenbezogenen Maßnahmen und Projekten
- Beratung bei der Umsetzung und Fortschreibung des Gleichstellungsplanes
- Beteiligung an Stellenbesetzungs- und Berufungsverfahren
- Mitwirkung, Beratung und Unterstützung bei Personalangelegenheiten
- Aufbau von Frauennetzwerken
- Kooperation mit Gleichstellungbeauftragten auf Stadt-, Landes- und Bundesebene
- Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses
- Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie/ Dual Career
- Beratung und Unterstützung bei Fällen von sexueller Belästigung, Formen von Gewalt und Mobbing
- Zusammenarbeit und Unterstützung der nebenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten
Das Gleichstellungsbüro berät und unterstützt zusätzlich,
- wenn Sie Informationen und Kontakte über Frauengruppen und Frauenverbände suchen,
- wenn Sie sich über berufliche Perspektiven einer Ingenieurin und die richtigen Bewerbungsstrategien beraten lassen wollen,
- wenn Sie sich über Kinderbetreuungsmöglichkeiten informieren möchten,
- wenn Sie sich benachteiligt fühlen und darauf aufmerksam machen wollen,
- wenn Sie Studienprobleme oder Schwierigkeiten am Arbeitsplatz haben,
- wenn Sie sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz oder im Studium erleben oder erlebt haben,
- wenn Sie in ihrem Arbeitsbereich vor Veränderungen stehen, die sich auf ihre berufliche Situation auswirken können,
- wenn Sie Anregungen haben, wie die Situation an der Hochschule verbessert werden kann,
- oder wenn Sie uns einfach kennenlernen wollen.
- Gleichstellungsausschuss
Der Gleichstellungsausschuss begleitet die Gleichstellungsarbeit an der Hochschule. Der Gleichstellungsausschuss ist ein Pflichtausschuss, den die Hochschule nach HSG § 21 (2) bilden muss. Alle Statusgruppen sind darin vertreten, die Wahl der Mitglieder erfolgt durch den Senat. Die Gleichstellungsbeauftragte leitet den Ausschuss. Die aktuelle Zusammensetzung kann dem Intranet-Wiki-Eintrag entnommen werden.
Die erfolgreiche Gleichstellungspolitik an der Technischen Hochschule Lübeck zeigt sich auch darin, dass die Hochschule 2023 zum fünften Mal in Folge (2010, 2013, 2016 und 2020) mit dem Total E-Quality Prädikat ausgezeichnet wurde.
- Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten
- Service-Angebote
Hier finden Sie einen Überblick über die Service-Angebote des Gleichstellungsbüros. Einige Angebote sind der Studienberatung zuzurechnen (z. B. Informationen zu weiblichen Vorbildern in Naturwissenschaft und Technik), andere helfen Studentinnen bei sozialen oder persönlichen Anliegen (z. B. Kinderbetreuung auf dem Campus).
- Beratungsangebote auf dem Campus
Im Gleichstellungsbüro werden Sie beraten zu den folgenden Themen:
- Gleichstellungsfragen
- Studiensituationen
- Sexualisierte Gewalt
Eine Erstberatung bietet die Gleichstellungsbeauftragte der Fachhochschule an.
Das Studentenwerk Schleswig-Holstein bietet im Mensagebäude und digital regelmäßig eine Sozial- sowie psychologische Beratung an , u. a. zu den Themen Wohnen, Finanzierung,
Studieren mit Kind.Hinweis: Beratung in der Innenstadt
Der Frauen*notruf berät in Fällen von sexueller Belästigung, sexuellen Übergriffen, Bedrohung, Stalking, Gewalt in der Partnerschaft oder auch bei Verdacht auf K.O.-Tropfen. Die Beratung ist kostenfrei und vertraulich. Frauen*notruf Lübeck: kontakt(at)frauennotruf-luebeck.de, Tel. 0451/70 46 40
- Kinderbetreuung auf dem Campus
Studierenden und Beschäftigten stehen die Gleichstellungsbeauftragten der TH Lübeck als Ansprechpersonen zum Thema Kinderbetreuung und Vereinbarkeit zur Verfügung.
Folgende Angebote stellt das Studentenwerk und die Universität zur Lübeck zur Verfügung:
Das Studentenwerk Schleswig-Holstein betreibt auf dem Campus eine Kindertagesstätte mit ganztägiger Betreuung für insgesamt 70 Kinder von vorzugsweise Studierenden: 10 Plätze in der Krippengruppe, 60 Plätze in 4 altersgemischten Gruppen für Kinder von 1 bis 6 Jahren. Bei freien Plätzen in den Gruppen können auch Kinder nicht studierender Eltern betreut werden. Die Plätze werden nach festgelegten Aufnahmekriterien vergeben.
Im Essbereich der Mensa ist zum ungestörten Essen der Großen für die Kleinen eine Spielecke eingerichtet worden mit Malutensilien, Spielen, Bobbycar, Puzzlen und Büchern. Kinderwagen und Buggys können per Fahrstuhl in den Essbereich im ersten Stock gebracht werden.
Um Studierenden mit Kindern bei der Prüfungsvorbereitung zu entlasten, bietet die Universität zu Lübeck unter dem Namen Kids Xtra eine zusätzliche kostenlose Kinderbetreuung vor den Prüfungszeiten an. Das Angebot kann auch von Studierenden der TH Lübeck genutzt werden. Informationen und Anmeldung bei: Babett Bernitt, Tel.: 3101-1221 (Di-Do), babett.bernitt(at)uni-luebeck.de
In den Sommerferien können die Angehörigen der TH Lübeck die Ferienbetreuung der Universität zu Lübeck nutzen, wenn Restplätze zur Verfügung stehen. Informationen und Anmeldung Babett Bernitt, Tel.: 3101-1221 (Di-Do), babett.bernitt(at)uni-luebeck.de
Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule
Dr.
Daphne ReimTelefon: +49 451 300 5600 E-Mail: daphne.reim@th-luebeck.de Raum: 36-0.55 - Girls' Day, der Mädchenzukunftstag - jährlich im April
Am Girls' Day, dem jährlichen Mädchen-Zukunftstag, haben Schülerinnen Einblick in Berufsfelder, die Mädchen im Prozess der Berufsorientierung nur selten in Betracht ziehen. Die Technische Hochschule Lübeck bietet an diesem Tag regelmäßig Veranstaltungen an.
Anhand von praktischen Beispielen erleben die Teilnehmerinnen in Vorlesungen, Laboren und Werkstätten, wie interessant und spannend ein Fachhochschulstudium sein kann. Auch geht es darum, die Öffentlichkeit und Wirtschaft auf die Stärken der Mädchen aufmerksam zu machen, um einer gut ausgebildeten Generation junger Frauen weitreichende Zukunftsperspektiven zu eröffnen.
- Schnupperstudium - jährlich in den Herbstferien
Das Schnupperstudium bietet allen ab 15 Jahren die Möglichkeit, die TH Lübeck und den Campus kennenzulernen. Es findet jährlich an jeweils zwei Tagen in den Herbstferien statt. Vorlesungen und Praktika, eine Campustour sowie Gespräche mit Studierenden bieten dabei die Möglichkeit, Hochschulluft zu schnuppern und einen Einblick in den Studienalltag zu erhalten.
Die Teilnehmenden können herausfinden, ob ein Studium mit technischem, naturwissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Schwerpunkt das Richtige für sie sein könnte und ihren Vorstellungen entspricht. Im Austausch mit Studierenden und Lehrenden können sie drängende Fragen loswerden und im Gespräch mit Alumni berufliche Perspektiven kennenlernen. Darüber hinaus wird das Studienangebot vorgestellt und Themen wie Bewerbung, Finanzierung oder Wohnmöglichkeiten werden beleuchtet.
Während sich das Schnupperstudium "Wirf einen Blick auf deine Zukunft" an alle jungen Menschen richtet, ist das Schnupperstudium "Ich werde Ingenieurin" ein Angebot speziell für junge Frauen.
Informationen und Anmeldung: https://www.th-luebeck.de/schnupperstudium/
- Beratungsangebote auf dem Campus
- Mentoring
Prof:Me Mentoringprogramm
Das Gleichstellungsbüro der Technischen Hochschule organisiert und begleitet seit 2022 ein Mentoringprogramm für Frauen. Zu der Zielgruppe gehören vorrangig Nachwuchswissenschaftlerinnen (von Masterstudentinnen über Promovendinnen und Lehrkräfte für besondere Aufgaben bis hin zu neu berufenen Professorinnen), aber auch Mitarbeiterinnen der THL, die an beruflicher Weiterentwicklung interessiert sind. Auch potenziell an einer Professur interessierte Frauen von außerhalb der TH Lübeck sind herzlich willkommen als Mentees.
Mentoring ist ein Instrument der individuellen Nachwuchsförderung und bietet Unterstützung bei der beruflichen und persönlichen Entwicklung. Im Zentrum steht die Tandembeziehung zwischen der Mentee und ihrem*ihrer Mentor*in, einer erfahreneren Person. Das begleitende optionale Workshopangebot bietet den Mentees und Mentor*innen Chancen zur Selbstreflexion und Erweiterung ihrer Fähigkeiten. Durch den Austausch in den regelmäßigen Netzwerktreffen erhalten sie Zugang zu wichtigen Netzwerken und Insiderwissen.
Bewerbung
- Sie sind Nachwuchswissenschaftlerin, wissenschaftliche Mitarbeiterin, Masterstudentin und/oder Mitarbeiterin der THL und möchten sich beruflich weiterentwickeln oder sind an einer Professur interessiert? Werden Sie Mentee 2025! Kontakt: profme(at)th-luebeck.de
- Weitere Infos sowie Anmeldeunterlagen im Lernraum (th-intern): https://th-luebeck.de/profme
- Kontakt: Joanna Kjer, joanna.kjer(at)th-luebeck.de Tel.: 0451-300 5078