Präsidium
Das Präsidium leitet die Hochschule. Es trägt die Gesamtverantwortung für die Qualitätssicherung von Lehre, Forschung, Technologietransfer, wissenschaftlicher Weiterbildung, Gender Mainstreaming, Entscheidungs- und Verwaltungsprozessen sowie der Organisationsstruktur der Hochschule.
Faktor 10
Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) sind Motoren der digitalen, technologischen und nachhaltigen Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft. Grundlage hierfür ist die einzigartige Doppelqualifikation ihrer Professorinnen und Professoren, welche sich durch ausgewiesene akademische Qualifikationen sowie mehrjährige berufliche Expertise in außerwissenschaftlichen Einrichtungen auszeichnen.
Die vier staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Schleswig-Holstein (Fachhochschule Kiel, Fachhochschule Westküste, Hochschule Flensburg und Technische Hochschule Lübeck) sehen es als ihre Aufgabe, dieses enorme Potenzial für die digitale und technologische Transformation zu nutzen.
Daher haben sie sich 2021 zusammengeschlossen, um gemeinsam mit Wissenschaft, Politik und Gesellschaft die passenden Schlüsse für Schleswig-Holstein daraus zu ziehen.
Ihre Position lässt sich hier nachlesen: Faktor 10 (PDF)
Gründung einer nationalen Agentur zur Förderung von Innovation und Wissens-Technologietransfer
Die Einrichtung einer Innovationsagentur zur Förderung des Transfers anwendungsorientierten Forschung, wie sie in vielen anderen Ländern bereits existiert, wird auch an der Technischen Hochschule Lübeck stark unterstützt. Präsidentin Dr. Muriel Helbig hat im März 2021 gemeinsam mit Dr. Anna Christmann (Bündnis 90/Die Grünen), Kai Gehring (Bündnis 90/Die Grünen) und Prof. Dr. Hans-Hennig von Grünberg (Universität Potsdam) ein Positionspapier zur Gründung einer nationalen Agentur zur Förderung von Innovation und Wissens-Technologietransfer (D.Innova) erarbeitet. Die Gründung der D.Innova hat Eingang im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vom 12.10.2021 gefunden und wird als Deutsche Agentur für Transfer und Innovation (DATI) gegründet.
Stellungnahme der Landesrektorenkonferenz (LRK) zum Bericht des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein
In seinem am 12. Juli 2024 veröffentlichten Bericht greift der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein (LRH) auch Themen auf, die direkt oder indirekt die Hochschulen des Landes betreffen. So stellt der LRH die bisherige Herangehensweise des Landes im Bereich der Start-up-Förderung infrage. Die Finanzierung einzelner Projekte wie die des Netzwerks StartUp.SH, so der LRH, habe zu Doppelstrukturen geführt und sei nicht nachhaltig: „Aus Sicht des LRH ist es weder sinnvoll noch förderrechtlich zulässig, die Aktivitäten der Hochschulen im Bereich der Gründungsberatung dauerhaft aus Projektfördermitteln zu finanzieren. Dies gilt insbesondere auch deshalb, da Gründungsunterstützung zu den - wenn auch nachrangigen - Aufgaben der Hochschulen zählt“, heißt es in dem Bericht. Der LRH empfiehlt eine grundsätzliche Abstimmung zwischen Wirtschafts- und Wissenschaftsministerium über die Frage, welche Aktivitäten das Land im Bereich der Gründungsunterstützung von den Hochschulen erwartet. „Fragen zur Mittelausstattung und zur Ausgestaltung der Gründungsunterstützung sind in den Verhandlungen über die Hochschulbudgets und die Zielvereinbarungen mit den Hochschulen zu berücksichtigen“, empfiehlt der LRH.
Die gesamte Stellungnahme lässt sich hier lesen.