Labor für Kernphysik/Strahlenschutz
Strahlenschutz-Serviceleistungen für die Region Lübeck. Auf Wunsch und in Bedarfsfällen werden Aufgaben - vornehmlich im Strahlenschutz - übernommen durch:
- Messtechnische Ermittlung von Radioaktivität sowie deren Interpretation
- Strahlenschutz-Einsatz bei Vorkommnissen mit Radioaktivität
- Analysen von Umweltproben (Luft, Boden, Wasser, Nahrungsmittel) nach Aktivitätsfreisetzungen
- Öffentliche Information
- Strahlenschutzkurse
Zusatzausbildung Strahlenschutz
Studentinnen und Studenten der Studiengänge Biomedizintechnik und Chemie- und Umwelttechnik haben die Möglichkeit, folgende Zertifikate zu erwerben, wenn sie an bestimmten Lehrveranstaltungen regelmäßig teilgenommen und diese Lehrveranstaltungen erfolgreich abgeschlossen haben.
- Bescheinigung über die Kursteilnahme entsprechend der Fachkunderichtlinie Technik nach der Röntgenverordnung für die Fachkundegruppen R1.1, R1.2, R2., R3., R5.1, R5.2, R6.1, R6.2, anerkannt gemäß Erlass des Sozialministers des Landes Schleswig-Holstein vom Mai 2003.Es handelt sich um die Fachkundegruppen für zerstörungsfreie Materialprüfung, Röntgenstreuung, Vollschutz-Röntgeneinrichtungen und Prüfung/Wartung/Instandhaltung.
- Bescheinigung über die Teilnahme an Veranstaltungen über den Strahlenschutz zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde nach der Strahlenschutzverordnung entspr. Anlage A, Fachkundegruppe S2.2 der Richtlinie über die Fachkunde im Strahlenschutz nach der Strahlenschutzverordnung, anerkannt gemäß Erlass des Sozialministers des Landes Schleswig-Holstein vom 18.06.2004.Die Bescheinigung erstreckt sich auf den genehmigungsbedürftigen Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen mit Aktivitäten bis zum 10^5-fachen der Freigrenze (§ 7 StrlSchV, §§ 6, 9 AtG).
Studentinnen und Studenten des Studienganges Physikalische Technik haben die Möglichkeit, folgende Zertifikate zu erwerben (vorausgesetzt, sie haben bestimmte Lehrveranstaltungen regelmäßig besucht und diese Lehrveranstaltungen erfolgreich abgeschlossen):
- Bescheinigung über die Kursteilnahme entsprechend der Fachkunderichtlinie Technik nach der Röntgenverordnung für die Fachkundegruppen R1.1, R1.2, R2., R3., R5.1, R5.2, anerkannt gemäß Erlass des Sozialministers des Landes Schleswig-Holstein vom Mai 2003.Es handelt sich um die Fachkundegruppen für zerstörungsfreie Materialprüfung, Röntgenstreuung, Vollschutz-Röntgen- Einrichtungen und Prüfung/Wartung/Instandhaltung.
- Bescheinigung über die Teilnahme an Veranstaltungen über den Strahlenschutz zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde nach der Strahlenschutzverordnung entspr. Anlage A, Fachkundegruppe S2.2 und S2.3 der Richtlinie über die Fachkunde im Strahlenschutz nach der Strahlenschutzverordnung, anerkannt gemäß Erlass des Sozialministers des Landes Schleswig-Holstein vom 18.06.2004.Die Bescheinigung erstreckt sich auf den genehmigungsbedürftigen Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen nach S2.2 mit Aktivitäten bis zum 10^5-fachen der Freigrenze und nach 2.3