Stellenanzeigen: Arbeiten an der TH Lübeck
Wir freuen uns, dass sie sich für die TH Lübeck als Arbeitgeberin interessieren! Die Technische Hochschule Lübeck ist eine zukunftsorientierte Hochschule, gute Lehre und Forschung sind unser Fundament. Das Profil der TH Lübeck – Technik, Ressourcen, Lebenswelten – beruht auf den fachlichen Schwerpunkten in den Bereichen Technik, Naturwissenschaften, Architektur und Wirtschaft. Wir forschen über die Probleme der Gegenwart und suchen Lösungen. Machen Sie mit und gestalten Sie mit uns die Zukunft!
Vom Beruf zur Berufung: Professur an der TH Lübeck
Unsere Professor*innen qualifizieren die Fachkräfte von morgen und verbinden mit ihrer Arbeit Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. Haben Sie eine akademische Qualifikation und zusätzlich eine mehrjährige Berufserfahrung außerhalb der akademischen Welt? Wollen Sie mehr wissen, mehr bewegen und mehr weitergeben? Lösen Sie mit uns die Probleme der Gegenwart und gestalten Sie als Professor*in der TH Lübeck mit uns die Zukunft! Die Chancen, auf eine der begehrten Professor*innenstellen berufen zu werden, waren nie so gut wie jetzt. Denn: Die TH Lübeck befindet sich in einem Generationenwechsel, bis 2025 werden wir knapp 20 Prozent aller Professuren neu besetzen.
Erfahrungsberichte und weitere Informationen finden Sie unter www.werde-prof.de
Ausschreibungen Professuren
Aktuell ausgeschriebene Professuren
Verfahrensstand ausgeschriebene Professuren
Durch die Vielzahl der zu beteiligenden Stellen dauern Berufungsverfahren von der Ausschreibung bis zur Berufung in der Regel mehrere Monate. Es kann aber auch länger als ein Jahr dauern, bis das Verfahren einen Abschluss findet. Hier erfahren Sie, in welchem Stadium sich die Besetzung der in der Vergangenheit ausgeschriebenen Stellen befindet.
Fachbereich Angewandte Naturwissenschaften
- Professur W2 für Geräteentwicklung in der Medizintechnik, Kennziffer 127.3 - Einladung zur Probevorlesung ist erfolgt
Fachbereich Bauwesen
- Professur W2 für Stahlbau, Kennziffer 206 - Sichtung der Bewerbungsunterlagen
- Professur W2 für Theorie der Architektur und Stadt, Kennziffer 230.2 - Einladung zur Probevorlesung ist erfolgt
- Professur W2 für Holzbau und Baukonstruktion, Kennziffer 231.2 - Beratung in den Gremien
- Professur W2 für Baubetrieb und Bauprozessmanagement, Kennziffer 234 - Einladung zur Probevorlesung ist erfolgt
- Professur W2 für Bauinformatik | digitale Methoden im Bauwesen, Kennziffer 240.1 - Rufannahme ist erfolgt
- Professur W2 für Schienenverkehr und Öffentlicher Verkehrssysteme, Kennziffer 241 - Einladung zur Probevorlesung ist erfolgt
Fachbereich Maschinenbau und Wirtschaft
- Professur W2 für Fertigungstechnik und Fertigungsautomatisierung, Kennziffer 418.2 - Einladung zur Probevorlesung ist erfolgt
Informationen rund um die Professur (FAQ)
- Wie ist der Berufsalltag von Professor*innen an der TH Lübeck?
Professor*innen an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften zeichnen sich durch ausgewiesene Expertise auf Ihrem Fachgebiet aus, was sowohl durch wissenschaftliche Leistungen als auch durch entsprechende Berufserfahrung unter Beweis gestellt wurde. Sie sind zuständig für Lehre, Forschung und Transfer und die Mitarbeit im Hochschulmanagement (akademische Selbstverwaltung). Der größte Fokus liegt dabei auf der Lehre, das Lehrdeputat liegt zurzeit bei 18 Semesterwochenstunden. Lehre wird als Dienstleistung verstanden, die die Studierenden dabei unterstützt, ihre Potenziale zu heben. Professor*innen teilen gern ihr Wissen – mit Studierenden, mit Kolleg*innen und Interessierten in Wirtschaft und Gesellschaft. Besonders dieser Transfer von Ergebnissen aus der Forschung in konkrete Anwendungen für Wirtschaft und Gesellschaft ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal für die Technische Hochschule Lübeck als Transferhochschule.
- Welche Einstellungsvoraussetzungen für eine Professur gibt es?
Die formalen Einstellungsvoraussetzungen für eine Professur an einer HAW sind in § 61 Hochschulgesetz Schleswig-Holstein (HSG) geregelt, sie müssen spätestens bis Dienstantritt erfüllt sein. Sie umfassen hauptsächlich folgende Punkte:
- Abgeschlossenes passendes Hochschulstudium (Master oder Universitätsdiplom)
- Pädagogische und didaktische Eignung
- Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, in der Regel nachgewiesen durch die gute Qualität einer Promotion
- Besondere Leistungen in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs – Ausnahme hiervon in begründeten Einzelfällen möglich, Voraussetzung hierfür: zusätzliche wissenschaftliche Leistungen
- Welche Unterlagen gehören zu meiner Bewerbung?
Zu Ihren Bewerbungsunterlagen gehören:
- Ein Anschreiben
- Ein Lebenslauf, mit Angabe von Lehrtätigkeiten, Forschungstätigkeiten, Drittmitteleinwerbungen, Publikationen, internationalen Erfahrungen und Kooperationen
- Forschungs- und Lehrkonzept
- Zeugnisse und Urkunden (akademische Abschlüsse und Arbeitszeugnisse)
- Formblatt (PDF)
- Welche Voraussetzungen müssen für eine Verbeamtung gegeben sein?
Eine Professur kann sowohl im Beamten- als auch im Angestelltenverhältnis ausgeübt werden. Werden bestimmte beamtenrechtliche Vorgaben, wie z. B. die Höchstaltersgrenze für Verbeamtungen nicht eingehalten oder wünscht die/der Berufene keine Verbeamtung, kann die Professur im Angestelltenverhältnis angetreten werden.
Die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen finden Sie hier: www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/B/beamtenrecht/einstellung_ernennung.html
- Wie läuft ein Berufungsverfahren an der Technischen Hochschule Lübeck ab?
Die eingehenden Bewerbungen werden durch ausgewählte Mitglieder der Hochschulverwaltung gesichtet und mit einer erstellten Synopse dem Berufungsausschuss und weiteren berechtigten Personen des Fachbereichs zur Verfügung gestellt. Der Berufungsausschuss nimmt anhand vorher festgelegter Kriterien eine Bewertung der abgegebenen Bewerbungen vor und fertigt daraus eine Liste von einzuladenden Bewerbenden an. Die Einladung enthält die Bitte, eine Probevorlesung und einen Fachvortrag in einer Fremdsprache (in der Regel in Englisch) abzuhalten. Zu diesem Termin ist ebenfalls ein Gespräch mit den Mitgliedern des Berufungsausschusses vorgesehen.
Nun sind zwei auswärtige Gutachten einzuholen. Hierfür sind von Ihnen mindestens zwei Personen zu benennen, die Sie beurteilen können. Eine Befangenheit ist dabei auszuschließen. Ggf. werden durch den Berufungsausschuss vergleichende Gutachten eingeholt.
Nach der Vorstellung aller eingeladenen Kandidat*innen formuliert der Berufungsausschuss einen Berufungsvorschlag und stellt das Ergebnis im Konvent vor. Der Konvent stimmt über Vorschläge ab und erstellt eine Liste, die in der Regel drei Namen von Bewerbenden enthält. Der Beschluss des Konvents wird dem Senat zur Stellungnahme vorgelegt. Im Anschluss entscheidet das Präsidium abschließend über die Ruferteilung.
Nun wird die/der Erstplatzierte „gerufen“ und es werden Berufungsverhandlungen mit der Präsidentin der Technischen Hochschule Lübeck und der Dekanin/dem Dekan des zuständigen Fachbereichs geführt. Das Ergebnis der Verhandlungen wird schriftlich festgehalten und an den/die Erstplatzierte/n mit der Bitte um Rufannahme gesandt. Lehnt der/die Erstplatzierte ab, wird der Ruf an die/den Nächstplatzierten vorgenommen. Nach endgültiger Rufannahme werden Absagen an die übrigen Bewerbenden versandt. Die Technische Hochschule Lübeck informiert das zuständige Ministerium. Nach Ablauf einer Wartefrist wird die Berufung durch die Präsidentin/den Präsidenten vorgenommen.
Weitere Einzelheiten zum Berufungsverfahren an der Technischen Hochschule Lübeck finden Sie hier:
- Wie viel verdienen Professor*innen?
Die Regelungen zur Besoldung sind im Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein (SHBesG) und in der Hochschul-Leistungsbezüge-Verordnung (LBVO) dargelegt. Die Besoldung einer Professur an der Technischen Hochschule Lübeck erfolgt über die W2-Besoldung, im Angestelltenverhältnis analog dazu. Informationen zur Besoldung im Beamtenverhältnis inkl. des Besoldungsrechners finden Sie hier: https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/sh/.
Zusätzlich zur Grundvergütung der W2-Besoldung und möglicher Familienzuschläge sieht die „Richtlinie des Präsidiums der Technischen Hochschule Lübeck zur Gewährung von besonderen Leistungsbezügen“ ein stufenweises Modell vor, um Ihnen bei entsprechender Leistung und Zugehörigkeitsdauer zur Hochschule eine leistungsgerechte Besoldung zu ermöglichen. Die Grundlagen hierzu sind in der Satzung der Technischen Hochschule Lübeck über Leistungsbezüge sowie Forschung-, Lehr- und Transferzulagen geregelt.
- Wie erfolgt die Erstberufung an der TH Lübeck?
Nach § 63 Hochschulgesetz Schleswig-Holstein (HSG) kann die Erstberufung, soweit es sich um eine Berufung in ein Beamtenverhältnis handelt, auf Zeit oder auf Lebenszeit abgeschlossen werden. An der TH Lübeck erfolgt in der Regel eine Berufung auf Zeit für zwei Jahre (im Angestelltenverhältnis analog mit einem auf zwei Jahre befristeten Vertrag). Im Laufe dieser zwei Jahre wird Ihre pädagogische und didaktische Eignung in einem strukturierten Verfahren geprüft. Bei positiver Evaluation erfolgt anschließend Ihre Verbeamtung auf Lebenszeit (im Angestelltenverhältnis erhalten Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag).
Kontakt
Noch mehr Fragen? Weitere Informationen erhalten Sie bei den Kolleginnen des Berufungsmanagements.
Marianne Löhndorf | |
Telefon: | +49 451 300 5504 |
E-Mail: | marianne.loehndorf@th-luebeck.de |
Raum: | 36-0.37 |
Natalie von Harling | |
Telefon: | +49 451 203983144 |
E-Mail: | natalie.von.harling@th-luebeck.de |
Raum: | 36-0.37 |