FAQs zum Vorpraktikum & Praxissemester
Genauere Angaben findet ihr im Merkblatt zum Vorpraktikum
sowie in den Parktikumsrichtlinien für den Bachlor Architektur und den Bachlor Bauingenieur.
Vorpraktikum
1. Was muss ich bei der Wahl des Vorpraktikums beachten?
Es muss ein Unternehmen des Bauhauptgewerbes sein, wie z.B. Mauerer, Zimmermann, Stahlbetonbau, Tiefbauer, Straßenbauer etc.
Nicht anerkannt werden Bürotätigkeiten.
Bei der Anerkennung von vorrangegangenen Ausbildungen ist das Berufsabschlusszeugnis (Gesellenbrief) und ggf. das Berichtsheft im Fachbereichssekretariat vorzulegen.
Bei Fragen und Problemen mit der Anerkennung des Vorpraktikums ist der/die Praktikumsbeauftragte zu konsultieren.
2. Wann soll ich mein Vorpraktikum absolvieren?
Das Vorpraktikum sollte vor Beginn des Studiums abgeleistet sein, spätestens jedoch bis zum Beginn des dritten Semesters (BB) oder bis zum Beginn des vierten Semesters (AB). Das Praktikum muss mindestens acht Wochen umfassen. Es ist möglich das Praktikum zu splitten und so beispielsweise zwei mal vier Wochen ein Praktikum zu absolvieren. Es kann auch in verschiedenen Unternehmen durchgeführt werden.
3. Wo lasse ich das Praktikum anerkennen?
Die Anerkennung des Praktikums erfolgt bei der Beauftragten für Angelegenheiten des Vorpraktikums. Die Praktikumsbestätigung muss zusammen mit einem Bericht über das Praktikum eingereicht werden. Im Bericht können die durchgeführten Tätigkeiten wochenweise in Stichpunkten und kurzen Sätzen aufgeführt werden.
Praxissemester Architektur
1.Wann soll ich mein Praxissemester absolvieren?
Praxissemester Bauingenieurwesen
1. Wann soll ich mein Praxissemester absolvieren?