Dinge
- Mensa
- BaföG
Um BAföG zu beziehen muss man einen schriftlichen Antrag beim BAföG-Amt einreichen. Dafür stellt das Studentenwerk Schleswig-Holstein auf seiner Homepage entsprechende Formblätter bereit. Diese können unterschrieben beim Studentenwerk in den dafür vorgesehenen Hausbriefkasten geworfen werden oder zu den Öffnungszeiten persönlich abgegeben werden. Seit 2016 besteht außerdem die Möglichkeit BAföG Online zu beantragen. Hierfür ist jedoch eine eID oder De-Mail erforderlich. (Genaue Informationen zum Online Antrag findet ihr hier: https://www.xn--bafg-7qa.de/de/587.php)
Um BAföG beziehen zu können muss man deutscher Staatsbürger sein oder sich als EU-Bürger seit mindestens 5 Jahren in Deutschland aufhalten. Auch Personen mit einer Niederlassungserlaubnis, sowie anerkannte Flüchtlinge sind BAföG berechtigt. Das Alter des Antragstellers / der Antragstellerin darf zum Beginn des Studiums nicht über 30 Jahren liegen. Für Master-Studenten gilt beim Beginn des Studiums ein maximales Alter von 35 Jahren.
Die Höhe der BAföG Auszahlung ist von vielen Faktoren abhängig. Wie viel BAföG einem zu steht kann man am besten mit einem BAföG-Rechner feststellen https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/
BAföG Empfänger/-innen verpflichten sich 50% der erhaltenen Fördergelder 5 Jahre nach Erhalt der letzten Zahlung in vierteljährlichen Raten von 315€ (ab SoSe 2020: 390 €) zurück zu Zahlen.
Wenn ihr noch weitere Fragen habt, könnt ihr auch gerne bei uns im AStA Büro vorbei schauen.
Weitere Informationen findet ihr auch unter:
https://www.studentenwerk.sh/de/bafoeg/index.html
https://www.xn--bafg-7qa.de/de/587.php
- Wohnheime