Stadtplanung, M.Sc.
Der Masterstudiengang Stadtplanung versteht sich als ein praxisnaher Projektstudiengang, der darauf abzielt, unterschiedliche Perspektiven auf Prozesse der Stadtentwicklung nachzuvollziehen und in integrative Konzepte zur Entwicklung von Orten münden zu lassen.
- Lehrinhalte
Das Studienangebot im Masterstudiengang Stadtplanung besteht aus einem dreisemestrigen Projektstudium mit einem anschließenden Semester zur Bearbeitung der Masterarbeit.
Den Kern des Studiums bilden drei praxisorientierte Studienprojekte, die in der Regel in Kooperation mit Kommunen oder anderen Planungsträgern durchgeführt werden. Im Ablauf der Studienprojekte über die drei aufeinanderfolgenden Semester steigert sich die Komplexität der Aufgaben und das Maß der Eigenständigkeit der Bearbeitung durch die Studierenden. Das dritte Studienprojekt verlangt eine eigenständige Auswahl des Themas und der zu bearbeitenden Problem- und Aufgabenstellung.
Die inhaltlichen Schwerpunkte der einzelnen Lehrmodule liegen bewusst im Bereich von aktuell und in Zukunft sehr intensiv diskutierten Fragestellungen wie Stadt und Energie, Klimaschutz und Freiraumgestaltung sowie der Wohn- und Quartiersentwicklung.
Das Studienangebot bietet im Wahlpflichtbereich vielfältige Möglichkeiten der individuellen Ausgestaltung: Studierende, die sich mit Fragen der Stadtbaukultur und des Bauens im Bestand beschäftigen wollen, können das am Beispiel von Lübeck vertiefen. Eine besondere Vertiefung ist auch zu Fragen der Wohn- und Quartiersentwicklung sowie zur Praxis der Stadterneuerung möglich.
Darüber hinaus besteht im Rahmen der Wahlmodule die Chance, aus dem gesamten Spektrum an Lehrveranstaltungen an der TH Lübeck und anderen Hochschulen ergänzende Module auszuwählen.
- Ziele
Kleine Gruppengrößen von rund 25 Studierenden pro Jahrgang ermöglichen den unkomplizierten persönlichen Austausch von Lehrenden und Studierenden und ein intensives Zusammenwirken mit den Kommilitoninnen und Kommilitonen. Durch die unterschiedlichen Bachelor-Abschlüsse spiegelt die Zusammensetzung der Studierendenschaft den Anspruch des Studiengangs auf Interdisziplinarität und Perspektivenreichtum. Und auch die Lehrenden kommen aus unterschiedlichen Disziplinen (u.a. Stadtplanung, Architektur, Soziologie, Rechtswissenschaften) und stehen für ganzheitliche, die unterschiedlichen Teilaspekte integrierenden, Zugänge auf Stadt. Zur Sicherung einer praxisnahen Ausbildung wird großer Wert auf den Austausch mit Gastdozentinnen und Gastdozenten und Lehrbeauftragten sowie die Kooperation mit kommunalen Planungsämtern, Ministerien, Entwicklungsträgern, Planungsbüros und anderen Hochschulen gelegt.
- Hochschulgrad
Mit dem Abschluss des Studiums erhalten die Masterabsolventinnen und Masterabsolventen einen europaweit anerkannten zweiten akademischenberufsqualifizierenden Abschluss.
Der Abschluss Master Science erfüllt die Voraussetzung zur Eintragung in die Listen - und damit die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Stadtplaner“ und „Stadtplanerin“ - der Architektenkammer in den meisten Bundesländern. Diese setzt neben einer qualifizierten Ausbildung im Bereich Stadtplanung von in der Regel mind. 4 Jahren und dem damit verbundenen Masterabschluss eine zweijährige praktische Tätigkeit mit begleitender Weiterbildung voraus. Zusätzlich eröffnet der Abschluss den Zugang zum höheren technischen Dienst und berechtigt zur Promotion.
- Berufsbild
Was macht eigentlich eine Stadtplanerin oder ein Stadtplaner?
Stadtplanung befasst sich mit der Entwicklung von Regionen, Städten und Stadtteilen. Sie analysiert, koordiniert, organisiert und gestaltet diese Entwicklungsprozesse unter Berücksichtigung verschiedener Interessenlagen.
Diese Aufgabe erfordert die Fähigkeit, städtebauliche Entwürfe und Pläne – auch im Austausch und in Zusammenarbeit mit anderen Fachdisziplinen, wie zum Beispiel der Verkehrs- und der Landschaftsplanung – zu entwickeln und im Entwurf umsetzen zu können. Kooperations-, Kommunikations- und Managementfähigkeiten sind gefordert, um Planungsinhalte und -ziele programmatisch zu erarbeiten, zu vermitteln und in der Umsetzung mit öffentlichen und privaten Akteurinnen und Akteuren zu steuern und zu betreuen.
Das wesentliche rechtliche Instrumentarium zur Umsetzung von Plänen, mit dem sich die Stadtplanung beschäftigt, ist das Bau- und Planungsrecht, durch das unter anderem die Erstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen als Kernelementen der städtebaulichen Planung, geregelt wird. Dies wird ergänzt um eine Vielzahl weiterer Instrumente wie Rahmenpläne, Masterpläne und anderer strategischer Konzepte, die zur Entwicklung von städtischen Räumen genutzt werden.
Ein immer größer werdendes Gewicht im Alltag der Stadtplanung nehmen heute Fragen der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und die diskursive Entwicklung von Planungsentscheidungen ein. Damit entwickelt sich auch das berufliche Selbstverständnis der Stadtplanerinnen und Stadtplaner weiter, die heute dazu imstande sein müssen, ihre Überzeugungen in vielfältigen Dialogen zu vertreten und mit komplexen Interessenlagen abzugleichen.
Thematisch reicht das Feld der Stadtplanung von der Planung und Gestaltung von neuen Stadtteilen als Stadterweiterung bis hin zur Stadterneuerung und damit der Erhaltung und Qualifizierung der vorhandenen Stadtstrukturen. Stadtplanung übernimmt eine wichtige Rolle in der Umsetzung des Ziels einer nachhaltigen Entwicklung und ist eine Disziplin, die vielfältige Schwerpunkte und unterschiedliche berufliche Betätigungsfelder eröffnet.